Iffezheim und die Klimaaktivisten

Was haben Klimaaktivisten mit Iffezheim
zu tun? Bei uns hat sich doch noch keiner hingeklebt! Stimmt, was jedoch im
Ort an Gedankengut über die Klimaaktivisten unterwegs ist, hat sehr
wohl mit Iffezheim zu tun:
„Soll die Polizei die doch einfach
wegreissen!“
„Sollen die Autofahrer doch einfach
drüber fahren!“
Solche Parolen in Iffezheim zu hören,
hat mich tief erschüttert und mir die Frage gestellt, ob die
Protagonisten noch auf dem Boden der Freiheitlich Demokratischen
Grundordnung und innerhalb unserer Rechtsordnung stehen.
„Soll die Polizei die doch einfach
wegreissen!“ :
Diesem martialischen Wunsch steht
glücklicherweise Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes entgegen: „Die
Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Ausnahmslos alle
Staatsorgane haben die Würde des Menschen zu achten! Kein Polizist darf einen am Boden angeklebten Demonstranten wegreissen und dadurch
verletzen.
„Sollen die Autofahrer doch einfach
drüber fahren!“ :
Mit dem Auto über die Angeklebten zu
fahren ist schlicht und einfach MORD. Er geschieht aus niederem
Beweggrund: „Ich möchte da durch!“. Er wird in Heimtücke
begangen, da das Opfer nicht damit rechnen kann, vorsätzlich
überfahren zu werden, und darüber hinaus wehrlos ist, da angeklebt.
Ob selbst verschuldet oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Wem die oben angeführten oder ähnliche
Parolen durch den Kopf schwirren, der soll sich dringend darüber
klar werden, wo er stehen will: Auf dem Boden der Freiheitlich
Demokratischen Grundordnung oder im Gedankengut der Dunkelhemden von
vor 90 Jahren, die mal da den einen niederknüppelten, dort jenen
erschlugen.
Ich meinerseits bin stolz auf unsere Freiheitlich
Demokratische Grundordnung und werde sie mit Zähnen und Klauen
verteidigen, wie es Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes gebietet.
P.S.: Wenn
der Einfallsreichtum statt in blutige Gewaltphantasien, in die
Verhinderung der Klimahölle gesteckt würde, stände die Erde besser
da.
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