Ratssitzung 29. November 2021
Nachdem Anfang September erste Gewerke
vergeben werden konnten, musste der Iffzeheimer Rat erneut eine
Ausschreibung im Zusammenhang mit dem Neubau des
Feuerwehrgerätehauses mit DRK-Depot wegen der wesentlichen
Überschreitung der Kostenschätzung aufheben. Waren in der letzten
Sitzung vom 11. November die Ausschreibungen für Elektro- und
Rohbauarbeiten zum zweiten Mal aufgehoben worden, so betraf es dieses
Mal die Estricharbeiten. Die beiden eingegangenen Angebote lagen laut
Sitzungsvorlage 48% beziehungsweise 86% über den vom Architekturbüro
Zimmermann aus Ludwigsburg kalkulierten Kosten. Einstimmig folgte der
Rat dem Vorschlag der Verwaltung, die Ausschreibung aufzuheben und
das Gewerk erneut auszuschreiben.
Ebenso einstimmig vergab der Rat die
Gewerke „Hallentore“ und „Anschluss an das Stromnetz“. Mit
der Lieferung der Hallentore wurde die Firma Bothe-Hild GmbH aus
Herborn beauftragt. Der Angebotspreis lag mit 198 837 Euro deutlich
unter der Kostenschätzung von 223 009 Euro, weshalb Bürgermeister
Christian Schmid „guten Gewissens“ dem Rat die Vergabe empfehlen
konnte. Der Anschluss an das Stromnetz wurde an den Netzbetreiber
EnBW zum Preis von 42 651 Euro vergeben, der laut Verwaltung ein
wirtschaftliches Angebot vorgelegt habe.
Pachtvertrag für Point of Presence gebilligt
In seiner Sitzung Mitte Juli diesen Jahres hatte der Rat der Unterzeichnung der Absichtserklärung für einen flächendeckenden Glasfaserzugang in der Wohngemeinde durch die Unternehmensgruppe „Unsere Grüne Glasfaser“ (UGG) zugestimmt.
Da nach Rücksprache mit dem Eigenbetrieb „Breitband“ des Landkreises Rastatt nicht auf dessen Infrastruktur zurückgegriffen werden könne, so die Verwaltung, benötige UGG einen eigenen Standort für einen „Point of Presence“ (PoP). Als Standort für den PoP wurde das Grundstück zwischen den Tennisplätzen in der Karlstraße und dem evangelischen Pfarrhaus ausgemacht. Der PoP wird in etwa die Größe eine Garage haben und das Zentrum des neu zu errichtenden Glasfasernetzes in der Renngemeinde werden. Als PoP wird ein Knotenpunkt zur Verbindung mehrerer Kommunikationsnetze bezeichnet. Das klassische Beispiel für einen Point of Presence ist die Telefonvermittlungsstelle.
Dem Pachtvertrag liegt der Mustervertrag der UGG zu Grunde, welcher einige kleine, ortsspezifische Änderungen erfahren habe, wie Bürgermeister Schmid ausführte. Gegen die Stimme von Harald Schäfer (SPD) billigte der Rat den Pachtvertrag mit der Unternehmensgruppe „Unsere Grüne Glasfaser“. Ein mobiler Informationsstand der UGG wird bis Freitag dieser Woche auf dem Parkplatz bei der katholischen Kirche gegenüber dem Rathaus für Fragen der Bürger und künftigen Kunden von 10 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein.
Trinkwassergebühren steigen, Abwasser wird günstiger
Einstimmig beschloss der Rat die vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 geltenden Gebühren für die Versorgung mit Trinkwasser und die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser.
Vorausgegangen war die ebenso unisono erfolgte Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 0,66 %. Seit Januar 2014 errechnet sich dieser aus 75% des Zinses des von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgelegten Programmes 148 „Investitionskredit kommunaler Unternehmen und sozialer Einrichtungen“. Grundlage der neuen Gebührenkalkulationen sind die beiden neuen Globalberechnungen, welche letztmals 1999 durchgeführt wurden und eine Gebührenobergrenze definieren. In die Globalberechnungen seien sowohl der Status Quo, als auch die zukünftige Entwicklung eingeflossen, so Bürgermeister Christian Schmid. Ziel sei es, die Gebühren in einem konstanten Rahmen zu halten.
Für die Abwasserversorgung ergab sich nach der neuen Grundlage eine Gebühr von 2,52 Euro je Kubikmeter. Da in 2017 zu viel Gebühren eingenommen wurden, welche an die Gebührenschuldner zurückzugeben sind, ergibt sich eine künftige Abwassergebühr von 2,48 Euro, bisher 2,58 Euro. Für die Beseitigung des Niederschlagwassers wird eine bereinigte Gebühr von 24 Cent je Kubikmeter fällig werden, doppelt so viel wie bisher.
Bei den Gebühren für das Trinkwasser schlagen erstmals die Investitionen für die Verbundleitung mit der Gemeinde Hügelsheim zum Grundwasserwerk Sandweier zur Reinigung des Grundwasser von PFC zu Buche. Der neu errechnete Satz liegt um 23 Cent höher als bisher und wird 1,57 Euro je Kubikmeter betragen.
Für die Zukunft gut aufgestellt
Für die Zukunft gut aufgestellt sieht
Reiner Riedinger den Zweckverband Wasserversorgung
Iffezheim/Hügelsheim. Die im Juli nach nur vier Monaten Bauzeit
fertiggestellte Anbindung an das Grundwasserwerk Sandweier garantiere
die Einhaltung der kommenden verschärften Grenzwerte für PFC im
Trinkwasser.
Im März 2020 hatte der Rat die
Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Verbund mit Hügelsheim
beschlossen. Anfang Februar 2021 begannen die Bauarbeiten an der
Verbundleitung der kommunalen Tiefbrunnen im Oberwald zum
Grundwasserwerk Sandweier der Stadtwerke Baden-Baden. Dort wird das
ankommende Grundwasser über Umkehrosmose vom PFC gereinigt und zu
den Brunnen zurückgepumpt. Am 23. Juli sei das ambitionierte
Projekt, so Riedinger, zu Ende gegangen. Derzeit lägen Rechnungen
über 2,027 Millionen Euro vor. Trotz einiger noch ausstehender
Rechnungen werde das Projekt deutlich unter den kalkulierten Kosten
von 2,6 Millionen Euro bleiben.
Zwar genügt das unbehandelte
Grundwasser der Iffezheimer Brunnen den aktuellen Anforderungen in
vollem Umfang, wie Riedinger anhand der gemessenen PFC - Werte
vorstellte, jedoch zeigen die Werte der am weitesten von den Brunnen
entfernten Grundwassermessstellen einen stetigen Anstieg der PFC -
Fracht.
Hinzu kommt die im Dezember 2020
verabschiedete und bis Januar 2023 in nationales Recht umzusetzende
neue europäische Trinkwasserrichtlinie. Diese unterscheidet nicht
mehr zwischen kurz- und langkettigen Molekülen. Sie begrenzt die
Summe aller PFC (neue Bezeichnung PFAS), auf 100 Nanogramm/Liter
(ng/l). Darüber hinaus soll eine nationale Verschärfung die
Grenzwerte für 4 Substanzen auf 2,2 ng/l begrenzen, weitere
Einzelsubstanzen sind in der Diskussion. Strengere Grenzwerte werden
auch für Mikroplastik, Blei und Hormongifte gelten. Neben den neuen
Grenzwerten beinhaltet die neue Verordnung auch die Verpflichtung der
Wasserversorgung zu einem risikobasierten Ansatz über die gesamte
Versorgungskette.
Peter Riedinger sah das Verbundsystem
für die bevorstehenden Verschärfungen gut gerüstet.
Der Kritik Jürgen Heitz (SPD), dass
die Kommunen und letztlich der Verbraucher die Zeche bezahlen
müssten, obwohl sie nichts für die PFC - Verseuchung könnten,
hielt Riedinger entgegen, dass der Antrag der Stadtwerke auf
Fördermittel vom Land genehmigt sei. Die Einleitung des Spülwassers
aus der Umkehrosmose in die Sandbach, mache sich in der PFC –
Fracht der Tiefbrunnen nicht bemerkbar. Ungeklärt würde es 2 - 3%
der PFC – Fracht des Gewässers ausmachen. Es fließe jedoch vor
der Einleitung durch einen Aktivkohlefilter und genüge den Vorgaben
für Trinkwasser.
Bürgermeister Christian Schmid lobte
abschließend das Projekt als Musterbeispiel interkommunaler
Zusammenarbeit.
Die mit der Alarmstufe II in Kraft
getretenen neuen Regelungen sehen den Zugang zu den Sitzungen
kommunaler Gremien nur mit nachgewiesenem Test oder als Geimpfter
oder Genesener vor. Derzeit diskutiere die Verwaltung, diese Regelung
auch für den Besuch im Rathaus einzuführen, um den Rathausbetrieb
aufrecht zu erhalten, berichtete Bürgermeister Schmid.
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