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17. Oktober 2021

 

 

Ratssitzung 17. Oktober 2021

 

Sterben wird teurer

Mit großer Mehrheit billigte der Rat die neue Friedhofsordnung und die neue Kalkulation der Bestattungsgebühren.

Die neue Friedhofsordnung wird zum 23. Oktober 2022 in Kraft treten und sieht neben den bisherigen Bestattungsformen der Erd- und Urnenbestattungen in Reihen- oder Wahlgräber oder auch der Urnenstelen, anonyme Erd-Reihengräber, Urnen-Gräber unter Bäumen oder in einer Insel vor. Darüber hinaus wird ein Sternengarten angelegt, in welchem Tot- und Frühgeburten, für welche keine gesetzliche Bestattungspflicht gegeben ist, beigesetzt werden können.

Die vorgesehenen Urnen-Gräber unter Bäumen werden mit einer Steinplatte geschlossen und werden von der Gemeinde gepflegt. Im Gegensatz zu der Bestattung in einer Urneninsel ist unter den Bäumen eine Bepflanzung oder Ausschmückung der Grabstelle nicht möglich.

Wie bisher wird bei den neuen Urnengräbern zwischen Reihen- und Wahlgräbern unterschieden. Im Reihengrab wird eine Urne, im Wahlgrab werden zwei Urnen bestattet. In ein Erd – Wahlgrab können zusätzlich bis zu vier Urnen bestattet werden.

Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird die Regel - Ruhezeit für Erwachsene auf 20 Jahre verkürzt. Bei Wahlgräbern kann die Nutzungsdauer um 10 Jahre verlängert werden.

Deutlich angehoben werden die Gebühren rund um die Bestattung. Die letzte Gebührenkalkulation liegt zehn Jahre zurück. Damals votierte der Gemeinderat für eine Kostendeckung im Bestattungswesen vom 52%. Dies stieß auf Kritik der Gemeindeprüfungsanstalt. In Zusammenarbeit mit der Kommunal-Beratung Kurz GmbH hatte die Verwaltung eine neu Gebührenkalkulation erarbeitet, welche von Wolfgang Trieb dem Rat vorgestellt wurde. Als Ansatz diente dabei die Kalkulationsvorlage der GPA aus dem Jahr 2012. Wie Trieb erläuterte, handelt es sich bei dem vorgestellten Ergebnis um die Gebührenobergrenze, welche der Gemeinderat nicht übersteigen dürfe.

Die neu berechneten Gebühren liegen je nach Bestattungsform zwischen 10% und 75% über der Kalkulation von vor zehn Jahren. Dies löste bei den Ratsmitgliedern eine gewisse Bestürzung aus und führte zu Reaktionen wie „so wenig wie möglich, so viel wie nötig!“ (Daniel Haas SPD) oder „wollen das den Angehörigen nicht zumuten“ (Berthold Leuchtner CDU). Jürgen Heitz (SPD) forderte eine Vertagung, um innerhalb der Fraktionen die Gebühren zu diskutieren. Den gordischen Knoten löste Martin Schäfer (FWG), als vorrechnete, daß die Gebührenerhöhung bei „gewöhnlichen“ Bestattungsformen monetär im Rahmen bliebe. Mit der Maßgabe, die Gebühr für die Nutzung der Aussegnungshalle nur auf 300 Euro zu erhöhen und die Dauergenehmigung für die Zulassung für gewerbliche Zwecke nur auf 130 Euro abzusenken, stimmte der Rat der neuen Gebührenordnung gegen die Stimme von Jürgen Heitz zu.

Die neuen Gebühren sehen eine Kostendeckung zu 100 % vor. Wolfgang Trieb, Berthold Leuchtner und Bürgermeister Christian Schmid waren sich einig, daß die Angehörigen auf die günstigeren Bestattungsformen ausweichen werden und dadurch auf Dauer lediglich eine Kostendeckung um die 80% zu erreichen sei.

Verkehrsschau

Anfang September nahmen Vertreter der Unteren Straßenverkehrsbehörde, des Landratsamtes und des Führungs- und Einsatzstabes des Polizeipräsidiums zusammen mit Vertretern der Gemeinderatsfraktionen und der Verwaltung an einer Verkehrsschau durch Iffezheim teil. Hierbei wurden die Sichtbarkeit bestehender Verkehrszeichen und -einrichtungen ebenso überprüft, wie die Notwendigkeit, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Im Vorfeld wurden der Bevölkerung und den Gemeinderäten Gelegenheit gegeben, Anregungen und Hinweise auf potentielle Gefahrenstellen einzubringen. 35 Punkte umfasste die den Räten nun vorgelegte Zusammenstellung.

Reichlich Kritik gab es für die aus der Ortskernsanierung I resultierende Straßenraumgestaltung, welche, so Bürgermeisterstellvertreterin Andrea Winkler, vom Vertreter der Polizeibehörde als „Katastrophe“ bezeichnet wurde. Auf Grund der Pflastergestaltung an der Einmündung der Hügelsheimer in die Hauptstraße sei die Vorfahrtsregelung nicht eindeutig erkennbar. Zur Klarstellung des Vorranges der Hauptstraße wurde eine weiße Haltelinie an der Einmündung der Hügelesheimer Straße angeordnet, welche bereits vom Straßenbauamt aufgebracht wurde. Des Weiteren müssen die Blumenkübel auf den Pollern an der Sparkassenfiliale an besagter Einmündung entfernt werden, da sie den Blick aus der Hügelsheimer Straße auf die Hauptstraße versperren. Eine schon bei der Ortskernsanierung angesprochene Querungshilfe in Höhe Rathaus/Kirche ist auf Grund der zu geringen Breite der neu gestalteten nicht möglich und sei wegen der geringen Fahrzeugdichte nicht notwendig, so die Fachbehörden.

Daß die Einmündung der Steinstraße in die Hauptstraße öfters zugeparkt ist, schrieben die Behörden der unglücklichen dunklen Farbgebung der Einmündung zu, da in anderen Ortsgebieten Parkbuchten tatsächlich in diesen Ton gehalten sind. Ein Pollerlösung wurde verworfen und auf regelmäßige Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst (GVD) verwiesen. Von der Berggasse bis zu Dreherstraße und gegebenfalls bis zur Bushaltestelle gegenüber der Festhalle wird ein einseitiges Halteverbot erlassen, um den Busverkehr nicht durch parkende Fahrzeuge zu behindern. Die 30er-Zone wird auf die Winttersdorfer Straße ausgeweitet, um die Querung des Kreisels Ost für Fußgänger sicherer zu machen.

Der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Badener Straße wird aufgehoben. Eine weiße durchgezogene Linie trennt künftig den Gehweg entlang der Häuserzeile vom Radweg entlang des Grünstreifens. Ein Kompromis, den der Gemeindeerat zähneknirschend schluckte. Einig war sich der Gemeinderat, die Bushaltestelle im Industriegebiet beizubehalten, auch wenn deren Nutzung gering sei. Zum Schutze der Fahrgäste wurde bereits vor Wochen die Geschwindigkeit in diesem Bereich auf 50 km/h reduziert.

Im Baugebiet „Nördlich der Hauptstraße“ wird es keine Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche zum Schutz spielender Kinder geben, da in den in Frage kommenden Straßen keine niveaugleichen Parkplätze vorhanden sind. Die Fachbehörden verwiesen darauf, daß eine Straße im Grundsatz nicht zum Spielen da sei (§ 31 StVO).

Der Weierweg ab der Rosenstraße in Richtung Schulzentrum wird ebenfalls nicht zum verkehrsberuhigten Zone, da auch dort die niveaugleichen Parkplätze nicht vorhanden sind. Um die Belastung durch den Zubringerverkehr von und zur Astrid-Lindgren-Schule zu verringern, soll ein sternförmiges Parken im Wendehammer der Schule für die Taxen eingeführt werden.

In dem kommenden Tagen werden Grundstückbesitzer per Brief zum Rückschnitt ihrer Hecken aufgefordert werden, um die Sichtlinien in den Kreuzungsbereichen wieder herzustellen, geht aus der Zusammenstellung hervor.

Mobilfunk

Im Februar 2014 hatte der Gemeinderat beschlossen, keine gemeindeeigenen Grundtücke oder Gebäude im Ortskern mehr für Mobilfunkanalgen zur Verfügung zu stellen. Der Vertrag über die von Vodafone genutzte Funkantenne auf der Festhalle lief ursprünglich bis Ende 2020 und wurde von der Gemeinde fristgerecht im April 2019 gekündigt. Wie die Verwaltung mitteilte, sei es dem Betreiber nicht möglich gewesen, wie vorgesehen, die Anlage eines Mitbewerbers zu nutzen, da diese statisch ausgelastet sei und keine weitere Sendeanlagen auf dem Masten installiert werden könnten. Die Abstimmung und Genehmigung eines neuen Mastes würde drei Jahre in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit müsse der Mast auf der Festhalle weiterbenutzt werden, um die Versorgung im Vodafone – Netz zu gewährleisten. Insbesondere die Breitbandnutzung (LTE) wäre nicht mehr sicher gestellt, so der Betreiber. Die Verwaltung schlug dem Rat vor, den Vertrag jährlich zu den gleichen Konditionen zu verlängern. Der jährlichen Verlängerung konnte der Rat folgen, nicht jedoch der Beibehaltung der Konditionen. Berthold Leuchtner (CDU) forderte eine deutliche Erhöhung der Pacht, die „weh tun müsse“, um Bewegung in den Umzug zu bringen. Mit dieser Maßgabe billigte der Rat die Fortsetzung des Pachtverhältnisses um ein Jahr.

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