H O M E

 

 

 

Iffze.de > Aktuell > Neues > Neues 2016

 

28. November 2016

 

 

Ratssitzung 28. November 2016

 

 

Noch nie dagewesene Einnahmen und Ausgaben

Auf Grund der anhaltend guten wirtschaftlichen Entwicklung konnte Bürgermeister Peter Werler einen Haushaltsentwurf vorlegen, der mit Rekorderträgen  von 12,2 Millionen Euro im Ergebnishaushalt glänzt. Diesen stehen jedoch auch Rekordaufwendungen von 1,3 Millionen Euro gegenüber. Durch Grundstückverkäufe steigt das Gesamtergebnis auf 1,7 Millionen Euro. 

In seiner Haushaltsrede führte Bürgermeister Peter Werler aus, daß mit 58,17% die Steuern und ähnliche Erträge die Hauptertragsquelle des Gemeinde bilden. Auf Basis der Steuerschätzung vom Mai geht die Verwaltung von einem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 2,97 Mio. Euro und bei der Umsatzsteuer von 376 000 Euro aus. 2,8 Mio. Euro werden an Gewerbesteuereinnahmen veranschlagt und 916 000 Euro Schlüsselzuweisungen eingeplant. Hinzu kommen Ausgleichszahlungen für die Kinderbetreuung (562 000 Euro), Schullasten (535 000 Euro) und der Familienleistungsausgleich mit 237 000 Euro. In Summe weisen die 12,2 Millionen Euro auf der Ertragsseite 1,1 Millionen Euro mehr aus als im Vorjahr.

Ihr gegenüber stehen Aufwendungen in nie gekannter Höhe. Die Transferaufwendungen machen dabei mit 47,52 % den Löwenanteil aus. Der größte Batzen ist die Kreisumlage mit 1,7 Millionen Euro, vor dem kommunalen Finanzausgleich (1,3 Mio. Euro), der auf Grund von Personalkostensteigerung erneut gestiegenen Betriebskostenzuschüsse für die Kindergärten( 1,29 Mio. Euro) und der Gewerbesteuerumlage (577 000 Euro). Auf der Aufgabenseite neu hinzu kommt die Verlustabdeckung der Eigenbetriebe mit 262 000 Euro. Die Personalkosten stiegen auf 2,5 Mio. Euro und bilden die zweitgrößte Aufwandsposition. Insgesamt liegen die Aufwendung um 117 000 Euro höher als 2016 und klettern auf das Rekordniveau von 11,3 Millionen Euro.

Der Ergebnishaushalt weist ein positives ordentliches Ergebnis von 818 000 Euro aus. Hinzu kommen außerordentliche Erträge von 886 000 Euro aus Grundstücksverkäufen im Neubaugebiet „Nördlich der Hauptstraße“. Das Gesamtergebnis beträgt somit 1,7 Millionen Euro Plus.

Bis 2020 plant die Kommune Investitionen in Höhe von 14,6 Millionen Euro. Hierbei seien weder der Erwerb der Benazettribüne noch der Neu- oder Umbau der Festhalle eingerechnet, so Werler. Für 2017 sind 5,09 Millionen für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft (1,2 Mio. Euro), die Erweiterung des Kindergarten St. Martin (800 000 Euro), Grunderwerb des Feuerwehrhauses (662 000 Euro), die zugesagten Investitionen in die Rennbahn ( 570 000 Euro) vorgesehen, um  nur die größten Brocken zu nennen.

Zur Finanzierung der Investitionen kann Iffezheim 2,2 Millionen Euro an Eigenmitteln aufbringen. Weitere 300 000 Euro kommen aus den Fördertöpfen des Landes für die Flüchtlingsunterbringung. Für die weitere Finanzierung ist eine Kreditaufnahme von 1,4 Millionen Euro notwendig, aus denen jährliche Belastungen von 140 000 Euro entstehen. Diese Aufwände vermehren sich um die Folgekosten der Investitionen wie Abschreibungen, Unterhalts- und Betriebskosten. Wegen der steigenden Aufwände forderte Bürgermeister Werler in seinen Schlussbetrachtungen die Stärkung der Ertragslage in Form von Steuern- und Gebührenerhöhungen. Diese seien vor dem Hintergrund der hervorragenden Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Erziehung, Verkehr sowie für Ver-und Entsorgung auch gerechtfertigt. Zur Stärkung der Ertragslage brachte Werler erneut die Erwirtschaftung von Gewinnen bei der Wasserversorgung ins Spiel. Auf Grund der dauerhaft negativen Ergebnisse des Eigenbetrieb, sollte überlegt werden, dessen Wirtschaftsbereiche vollständig in den Gemeindehaushalt zu übernehmen, sinnierte Werler über die Zukunft des Eigenbetriebes.

Nutzungsänderung abgelehnt

Der Alevitische Kulturverein Rastatt und Umgebung gründete sich Anfang des Jahres und fand im Sommer seine bisherige Bleibe in der Industriestraße 4 im Iffezheimer Industriegebiet. Formaljuristisch beantragte der Verein die Umnutzung der genutzten Lager- und Werkstätte zum Vereins- und Versammlungsraum. Der Bebauungsplan „Industriegebiet“ sieht eine solche Nutzung nicht vor, allerdings kann diese im Wege einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes genehmigt werden. Anfang Oktober diskutierte der Bauausschuß darüber und übergab die Beschlußfassung an den Gemeinderat.

Seitens der Angrenzer wurden in der Ausschußsitzung Bedenken gegen die Umnutzung vorgebracht, die sich insbesondere auf die Parkraumsituation bezogen. Mit ihnen und der alevitischen Gemeinde hatte  die Verwaltung im Vorfeld der Ratssitzung Gespräche geführt.

Nach den Gesprächen kam die Verwaltung zu dem Schluss, daß die kulturelle und die gewerbliche Nutzung miteinander nicht verträglich seien. Sinn eines Gewerbegebietes sei es, Gewerbebetrieben Raum zu bieten, Arbeitsplätze zu schaffen und Steueraufkommen zu generieren, so Bürgermeister Peter Werler. Ohne weitere Wortmeldungen folgte der Rat einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, den Antrag des Kulturvereins zur Nutzungsänderung einer Lager- und Werkstätte zu einem Vereins- und Versammlungsraum abzulehnen.

Erweiterung St. Martin mit Keller

Erneut stand die Erweiterung des Kindergartens St. Martin im Mittelweg auf der Tagesordnung des Iffezheimer Gemeinderates. In der Sitzung Mitte Oktober, als der Rat gegen den Bau eines dritten Kindergartens votierte, war die Erweiterung des Kindergartens St. Martin nicht explizit beschlossen worden. Dies holte der Rat nun nach.

In der damaligen Sitzung war die Frage nach einer Vollunterkellerung des Anbaus aufgetaucht. Hintergedanke war, Raumreserven für eine möglicherweise steigende Kinderzahl inpetto zu haben. Wie Architekt Wolfgang Mink in der Sitzung ausführte, würde die Unterkellerung bis auf 2,75 Meter an den Containerbau heranreichen, so daß keine Sicherungsmaßnahmen für diesen notwendig seien. Architekt Mink hob hervor, daß durch die erweiterte Unterkellerung die den Kindern zur Verfügung stehende Freifläche nicht berührt werde.

Sein Plan sieht die Schaffung von drei als Lager- oder Abstellräume nutzbare Kellerräume und einen 85 Quadratmeter großen Mehrzweckraum vor, der für den Kindergartenbetrieb genutzt werden kann. Das Licht würde durch einen Lichtgraben entlang der Goethestraße aus in das Souterrain fallen, weshalb zwei der ursprünglich vorgesehenen Stellplätze nicht angelegt werden könnten. Diese müßten im Mittelweg oder auf dem freiwerdenden Gelände des Pavillons geschaffen werden. Wolfgang Mink schätzte die Mehrkosten auf 155 000 Euro. Die Kostenrechnungen nach DIN 276 beläuft sich ohne Unterkellerung auf 1,86 Millionen Euro. Zusammen mit dem Keller beläuft sich die Investition auf 2,016 Millionen Euro. Martin Schäfer (FWG) ging erneut auf das Thema „Neubau eines dritten Kindergartens“ ein und kritisierte, dass bei der Gegenüberstellung der Kosten Äpfel mit Birnen verglichen worden seien. Sein Fraktionskollege Manfred Weber wies nochmals darauf hin, daß ein zehngruppiger Kindergarten pädagogisch nicht sinnvoll sei und der große Baukörper städtebaulich da nicht hin passe. Damit habe er auch seine Probleme, gestand Bürgermeister Peter Werler, in der Abwägung mit wesentlich weniger Geld die notwendigen Räumlichkeiten zu schaffen, hätte das Finanzielle den Ausschlag gegeben. Der weiteren Diskussion überdrüssig, stellte Karlheinz Schäfer (SPD) einen Antrag zur Geschäftsordnung, die Erweiterung des Kindergartens St. Martin mit oder ohne Keller zu beschließen. Mit Verweis auf die Kostenrechnung von 2,016 Millionen Euro stimmte der Rat mit 8:5 Stimmen mehrheitlich für die Erweiterung des Kindergartens St. Martin und die weitestgehende Unterkellerung des Anbaus.

Managementplan Natura-2000

400 Seiten stark ist der Managementplan für das Natura 2000 – Gebiet „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“, der unter Federführung von Jenny Behm vom Regierungspräsidium Karlsruhe entstand. Selbstredend hechelte Frau Behm nicht durch das ganze Werk, als sie den Plan den Iffezheimer Räten vorstellte, zumal das Gebiet an der Bahnlinie Rastatt – Wintersdorf endet und somit nur 6% de Gemarkungsfläche hineinfallen. Anders wird es aussehen, wenn der Plan für die „Rheinniederung zwischen Iffezheim und Lichtenau“ auf dem Plan steht. Dann wird etwa ein Drittel der Gemarkungsfläche betroffen sein.

Das aktuell betrachtete Natura 2000 – Gebiet sei Teil eines Netzes europäischer Schutzgebiete das 18 % der Fläche der EU umfasst, berichtete Jenny Behm. Für den Managementplan seien zunächst die vorkommenden Lebensraumtypen und Lebensstätten der Arten untersucht worden, wobei die europarechtlich streng geschützten Arten besonders ins Auge gefasst worden seien, so Frau Behm. Daraus seien Erhaltungsziele und -maßnahmen, sowie Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet worden. Der Managementplan sei die Voraussetzung für die Gewährung von Mitteln aus dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) oder gemäß den Landschaftspflegerichtlinien (LPR). Die Umsetzung des Planes erfolge über die Kreisämter und Landschaftspflegeverbände. Die Empfehlungen seien parzellenscharf, aber nicht auf Einzelflächen zugeschnitten. Es bestehe für den Eigentümer keine Umsetzungspflicht, jedoch gelte das Verschlechterungsverbot aus dem Bundesnaturschutzgesetz, das sich auf eine aktive Verschlechterung beziehe. Dieser Tatbestand sei erfüllt, wenn beispielsweise eine geschützte Wiese umgebrochen werde. Niemand werde aber auf sein Grundstück getragen, wenn dessen Pflege aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr möglich sei, Frau Behm auflockernd.

Auf Iffezheimer Gemarkung sind die ausgewiesenen Wald- und Grünflächen großteils in Gemeindebesitz. Die Grundstücke im Gewann „In den Mühlwerrlen“ gehören jedoch Dutzenden Privateigentümern. Diese werden nicht persönlich angeschrieben, so Bürgermeister Werler auf Nachfrage von Hubert Schneider. Er verwies auf den Gemeindeanzeiger als amtliches Mitteilungsblatt. Gemeindeförster Norbert Kelm tat sich schwer mit der groben der Kartierung. So seien Flächen als Grünland ausgewiesen, die vor Jahren im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen aufgeforstet worden seien. Die Geggenau sei als Lebensraum des Scharlachroten Plattkäfers, der unter der Rinde vermodernder Pappeln lebt, ausgewiesen. In der ganzen Geggenau gebe es aber gerade mal eine Handvoll Pappelbäumen. Im Gegenstaz zum Mühlwerrle, wo fast ausschließlich Pappeln wüchsen. Kelm verwies auf die rechtliche Bedeutung des aktiven Verschlechterungsverbotes. Wenn die Gemeinde Waldflächen aus der Bewirtschaftung nehme, könne sie nicht mehr steuern, in welche Richtung die Entwicklung gehe, sei aber nicht aktiv tätig.

Der Rat nahm die Ausführungen von Frau Behm zur Kenntnis und verwies die Angelegenheit zur Beratung an den Umweltausschuß.

Der interessierte Bürger findet den Managementplan zur Einsicht im Landratsamt oder im Internet unter http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/44495. Die Gemarkung Iffezheim findet sich auf den Blattschnitten 14 und 15 wieder. Wegen der erneuerten Unterlagen wurde die Frist für Einwendungen und Anregungen bis zum 15. Februar 2017 verlängert werden. Dies können per Mail an Frau Behm unter natura2000@rpk.bwl.de gerichtet werden.

Maßnahme zur Förderung des Moorfrosches

Im Zuge der Fortschreibung des Regionalplan sollten Flächen südlich des bestehenden Baggersees des Iffezheimer Kies- und Edelsplittwerkes Max Kern Gmbh & Co. KG (IKE) als Vorrangflächen für den Kiesabbau und somit für die Süderweiterung des Sees ausgewiesen werden.  Im Zuge des Fortschreibungsprozesses hatte die IKE angeboten, vorzeitig Maßnahmen zum Artenschutz einzuleiten. 

Hierzu sei zwischen Regierungspräsidium, Landratsamt und IKE im August 2016 ein Vertrag geschlossen worden, berichtete Werner Spang vom Büro Spang, Fischer, Natzschke. In diesem verpflichte sich die IKE, frühzeitig für europarechtlich streng geschützte Arten an anderer Stelle neue Lebensräume zu schaffen, damit deren Population nicht beeinträchtigt werde. Der Vertrag beinhalte eine Bestandserfassung und die Erstellung eines Maßnahmenplanes und dessen frühzeitige Umsetzung. Untersucht wurde im Tiefgestade die Fläche zwischen Rhein und Gestadebruch, begrenzt von Sandbach und Erländersee. Dort seien 13 Amphibienarten gefunden worden, darunter den in Baden-Württemberg vom Aussterben bedrohten Moorfrosch, referierte Spang. Im Hügelsheimer Gewann „Jägerkopf“ direkt auf der geplanten Erweiterungsfläche sei nur ein Exemplar nachgewiesen worden. In den Tümpeln der Allmendtheilerschlut auf Iffezheimer Gemarkung wurden 15 Laichballen gezählt, was auf eine Population von mindestens dreißig Tieren schließen läßt.

Maßnahmen rund um die Schlut werden als Ausgleichsmaßnahmen nicht anerkannt, weil die Schlut von der geplanten Abbaufläche durch den Altrheinzug und den Rheinniederungskanal getrennt ist. Das vorgestellte Maßnahmenkonzept zu Förderung des Moorfrosches sei eine komplett freiwillige Maßnahme der IKE, deren Erlös (126 600 Punkte) dem Ökokonto der Gemeinde Iffezheim gut geschrieben werde, hob Spang hervor.

Da der Moorfrosch sonnige, pflanzenreiche Laichgewässer brauche, sei die Wiederherstellung der Tümpel in den auf der Wiese im Gewann Allemendteiler noch sichtbaren Senken und der damit einhergehenden Schaffung Naßwiesen als weiteren Lebensraum vorgesehen, ging Spang auf die Maßnahmen ein. Der Sukzessionswald entlang des Gestadebruchs soll durch einen Hainbuchen-Eichenwald ersetzt werden, unter dem sich ein Krautschicht entwickeln kann, die dem Moorfrosch Deckung vor Feinden bietet und als Winterquartier dient. Weitere Tümpel sind in der Schlut selbst vorgesehen. Insgesamt sollen 1,2 Hektar neuer Lebensraum für den Moorfrosch geschaffen werden, so Spang. Voraussetzung sei, daß die Gemeinde sich entscheide, das Gelände in den Allmentheilern zur Verfügung zu stellen, Dann werde mit der Detail- und Ausführungsplanung begonnen.

Waltraut Godbarsen (CDU) erinnerte daran, daß die Ackerfläche in dem Allmendtheiler vor 30 Jahren durch die Initiativgruppe Natuschutz renaturiert worden seien. Die Mad der Wiese durch den Landwirt als durch die  Landschaftspflegerichtlinien (LPR) geförderte Maßnahme, müsse weiterhin möglich sei. Die maschinelle Mad sei durch Ausbildung flacher Böschungen möglich, versicherte Spang, die im übrigen dem Moorfrosch entgegen kämen. Spang wies jedoch darauf hin, daß Ökopunkte und LPR-Förderung sich gegenseitig ausschlössen. Gegen eine Aufforstung nördlich de Schlut sprach sich Hubert Schneider (CDU) aus. Als damaliger INI – Vorsitzender habe er die Aufforstung vor 30 Jahren schon verworfen, um das angrenzende Wiesengelände nicht zu verschatten. Durch die Bank taten sich die Räte schwer mit den Pflegekosten, insbesondere dem teilweisen Wegfall der LPR – Förderung. Mit der Maßgabe diese zu ermitteln und die Kommune und Landwirt schadlos zu halten, beschloß der Rat einstimmig, das Gelände in den Allemendtheiler für Maßnahmen zur Förderung des Moorfrosches zur Verfügung zu stellen.

 

Bei drei weiteren Tagesordnungspunkten erfolgte die Beschlußfassung ebenfalls einstimmig. Manfred Weber wurde als Stellvertreter von Stefan Schneider in den Umlegungsausschuß „Erweiterung Gewerbegebiet“ gewählt. Die Neufassung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 und die Wahrnehmung des Optionsrecht, den bisherigen §2 Absatz 3 Umsatzstuergesetz für die Jagdgenossenschaft Iffezheim bis Ende 2020 weiterhin in Anspruch zu nehmen.

 

Unter „Verschiedenes“ erkundigte sich Beatrice Müller nach dem Stand der Reparatur des Bühnenvorhanges in der Festhalle. Dessen Kurbelmechanik sei kaputt und die Verwaltung habe keine Firma gefunden, diese zu reparieren, berichtete Bürgermeister Werler. Es werde ein Elektromotor angeschafft.

Bertold Leuchtner erkundigte sich nach dem Sachstand „Erweiterung Gewerbegebiet“, bei dem er keinen Fortschritt erkennen könne. Am 15.12 sei ein Termin mit allen beteiligten Planungsbüros angesetzt, um die Erschließungskosten und Bodenwerte zu ermitteln, gab Werler Auskunft. Im zeitigen Frühjahr könne dann mit der Umlegung begonnen werden. Der Zeitverzug sei der langwierigen Suche nach den Ausgleichsmaßnahmen geschuldet.

 

 

 

 

 

 
Euer Kommentar an Matthias

Copyright © www.Iffze.de

Bei namentlich gekennzeichneten Artikeln liegt das Urheberrecht beim Verfasser.