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Offene Popularrüge
Am 05. April sandten meine Frau und ich eine Popularrüge an den Bürgermeister und die Gemeinderäte.
Offene Rüge (Erläuterung), was soll das, mag sich der geneigte Leser fragen? Wer iffze.de regelmäßig verfolgt weiß, daß ich ein glühender Verfechter der transparenten, offenen Politik bin und Bürgermeister Peter Werler schon des Öfteren in Kommentaren und auch im direkten Gespräch dafür kritisiert habe, daß in Iffezheim nahezu alles hinter verschlossenen Türen vorberaten und anschließend der Öffentlichkeit eine Demokratie-Farce vorgespielt wird. Ich wies unmissverständlich darauf hin, daß §35 Gemeindeordnung als Ausfluß des Demokratiegebotes in Artikel 20 des Grundgesetzes als Regelfall nur die öffentliche Beratung kennt und habe dabei immer auf die dies bestätigende Rechtssprechung verwiesen. Nicht öffentlich beraten werden darf nur, wenn das öffentliche Wohl - z.B. Vorbereitungen für den Kriegsfall - oder berechtigte Interessen Dritter - z.B. Offenlage der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Bieters, zur Prüfung dessen Leistungsfähigkeit – dies erfordern. Hierbei steht dem Vorsitzenden des Gemeinderates zwar ein gewisser Ermessensspielraum zu, die Beweggründe für eine nicht öffentliche Beratung müssen jedoch einer Prüfung vor Gericht standhalten, was in Iffezheim in den meisten Fällen nicht der Fall sein wird.
Peter Werler reklamierte immer für sich und den Gemeinderat das Recht, alles nicht öffentlich vorzuberaten dürfen, zuletzt mit der abstrusen Begründung, da es in Iffezheim an einem nicht öffentlich beratenden Hauptausschuss mangele, habe der Gemeinderat quasi in Personalunion mit eben jenem oder in Vertretung eines solchen, das Recht, nicht öffentlich vorzuberaten. Diese Hinterzimmerpolitik fand ihren bisherigen öffentlichen Höhepunkt in der Causa „Rennschnecke“.
Mit der Rüge wird zunächst einmal eine mögliche Verjährung der Vorgänge für immer ausgeschlossen. Im weiteren Verlauf wird dann dem Vorsitzenden des Gemeinderates ins Stammbuch geschrieben werden, was es mit dem demokratischen Grundsatz der Öffentlichkeit auf sich hat und die unter 3. - 5. gefassten Beschlüsse für rechtswidrig bzw. die unter 1. und 2. genannten Satzungen für nichtig erklären werden, weil diese nicht öffentlich gefasst bzw. nicht öffentlich vorberaten wurden.
Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die im Namen des Volkes verordnete Transparenz dann in Gänze Einzug in das Iffezheimer Ratsgremium halten wird und der Bürger das Handeln der von ihm gewählten Vertreter künftig von A-Z nachvollziehen kann und seine Rolle als Volkssouverän zurück gewinnt.
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