Respekt vor dem Organ der Gemeinde!
Wie war der Tenor an der Rathausspitze
nach dem Beschluss des Rates über die Anschaffung des Görtzschen
Werkes? Alle hätten die demokratische Entscheidung des Gemeinderates
zu respektieren, wurde vehement eingefordert. Alle? Da scheint sich
wohl jemand schwer zu tun, die Entscheidungen des Rates zu
respektieren, wenn diese nicht in seinem Sinne fallen. Schon seit
zehn Jahren drängt Peter Werler darauf, den beiden Schulen Namen zu
verpassen. Schon seit zehn Jahren herrscht im Rat die Meinung vor,
daß bei zwei unterschiedlichen Schultypen im Ort keine gesonderte
Benahmung nötig sei.
Nun hat er im Frühjahr dem Rat
zumindest das Zugeständnis abgerungen, daß dieser bei Anwesenheit
aller Ratsmitglieder sich mit dem Thema Namensgebung befassen werde.
Da dieser Umstand bisher nicht
eingetroffen war, wirft er nun die Gemeindeordnung (GO) ins Feld und
möchte den Räten weis machen, daß deren Entscheidung vom März
nicht rechtens sei, da laut GO der Rat mit der Hälfte seiner
Mitglieder beschlußfähig sei. Daß der Rat mit der Hälfte seiner
Mitglieder beschlußfähig ist, bestreitet niemand. Nur hat das eine
mit dem anderen nichts zu tun.
Auch ein zur Hälfte besetzter Rat kann
nach GO den Tagesordnungspunkt immer wieder vertagen, bis alle Stühle
besetzt sind. Es ist erklärter Wille des Rates, über eine
Namensgebung für die Schulen nur im vollen Plenum zu entscheiden.
Diese Entscheidung ist genau so zu respektieren, wie die Entscheidung
über die Kunst vor dem Rathaus.
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