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20. September 2014

 

 

Respekt vor dem Organ der Gemeinde!

 

Wie war der Tenor an der Rathausspitze nach dem Beschluss des Rates über die Anschaffung des Görtzschen Werkes? Alle hätten die demokratische Entscheidung des Gemeinderates zu respektieren, wurde vehement eingefordert. Alle? Da scheint sich wohl jemand schwer zu tun, die Entscheidungen des Rates zu respektieren, wenn diese nicht in seinem Sinne fallen. Schon seit zehn Jahren drängt Peter Werler darauf, den beiden Schulen Namen zu verpassen. Schon seit zehn Jahren herrscht im Rat die Meinung vor, daß bei zwei unterschiedlichen Schultypen im Ort keine gesonderte Benahmung nötig sei.

Nun hat er im Frühjahr dem Rat zumindest das Zugeständnis abgerungen, daß dieser bei Anwesenheit aller Ratsmitglieder sich mit dem Thema Namensgebung befassen werde.

Da dieser Umstand bisher nicht eingetroffen war, wirft er nun die Gemeindeordnung (GO) ins Feld und möchte den Räten weis machen, daß deren Entscheidung vom März nicht rechtens sei, da laut GO der Rat mit der Hälfte seiner Mitglieder beschlußfähig sei. Daß der Rat mit der Hälfte seiner Mitglieder beschlußfähig ist, bestreitet niemand. Nur hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.

Auch ein zur Hälfte besetzter Rat kann nach GO den Tagesordnungspunkt immer wieder vertagen, bis alle Stühle besetzt sind. Es ist erklärter Wille des Rates, über eine Namensgebung für die Schulen nur im vollen Plenum zu entscheiden. Diese Entscheidung ist genau so zu respektieren, wie die Entscheidung über die Kunst vor dem Rathaus.

 

 
Euer Kommentar an Matthias

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