H O M E

 

 

 

Iffze.de > Aktuell > Neues > Neues 2014

 

12. Mai 2014

 

 

Ratssitzung 23. Juni 2014

Einmütig stellten sich die Mitglieder der Fraktionen der Freien Wähler und der SPD hinter den Antrag der CDU-Fraktion, im Namen der Gemeinde eine Petition an die Verantwortlichen im Landkreis, beim Regierungspräsidium und im Verkehrsministerium zu richten, mit der Forderung, alles in ihren Kräften stehende zu tun, damit bald die sichere Querung des Rheins mit dem Rad und als Fußgänger möglich wird.

Auf Grund des Einspruches des Landratsamtes gegen die Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren, wurde die im April beschlossene Satzung wegen ihrer Rechtswidrigkeit aufgehoben und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Kommunalaufsicht neu gefasst. Die Kommunalaufsicht hatte bemängelt, daß die bei der Beseitigung des Niederschlagwassers erzielten Überschüsse aus den letzten Jahren mit den Unterdeckungen bei der Schmutzwasserbeseitigung verrechnet worden seien. Dies sei nicht statthaft. Die Gebührenaufkommen für die Beseitigung des Niederschlagwasser und des Schmutzwassers seien getrennt zu betrachten und die vereinnahmten Überschüsse aus der Behandlung des Niederschlagwassers den Gebührenschuldnern zurück zu zahlen seien. Dies summiert sich für die Jahre 2008 und 2009 auf  rund 71 000 €. Auf eine Rückforderung der Unterdeckungen beim Schmutzwasser hatte der Rat bereits im April verzichtet und dies nochmal bestätigt. In der neu gefassten Abwassersatzung bleibt der Preis für das Schmutzwasser bei 2,35 €(/cm und sinkt für das Niederschlagwasser von 0,29 €/qm auf 0,18 €/qm.

Auf Grund meiner Rüge bezgl. der in nicht öffentlicher Sitzung stattgefundene Vorberatung der Satzung und der in verschiedenen nicht öffentlichen Sitzungen erfolgten Beschlüsse enthielten die Sitzungsunterlagen Auszüge aus den Ratsprotokollen der nicht öffentlichen Sitzungen, welche die Entscheidungsfindungen in groben Zügen nachvollziehbar machten, die rechtlich vorgeschriebene öffentliche Sitzung, in der die Diskussionsbeiträge der Volksvertreter öffentliches Gehör finden, nicht ersetzen können. Dazu waren die Protokolle zu anonymisiert.

Um der rechtlichen Prüfung der gerügten Form- und Verfahrensfehler und deren Konsequenzen zuvor zu kommen, wurden die nicht öffentlich getroffenen Entscheidungen öffentlich nochmals beschlossen, bilden sie doch die Grundlagen der Gebührenkalkulationen.

Aus genanntem Grund wurde die Wasserversorgungssatzung und die ihr zu Grunde liegenden Beschlüsse ebenfalls öffentlich erneut gefasst. Die im April beschlossenen Gebühren (1,47 €/cm) ändern sich hierbei jedoch nicht.

Wie die Verwaltung in der Sitzungsvorlage selbst ausführte, darf in nicht öffentlicher Sitzung lediglich beraten werden, wenn das öffentliche Wohl - etwa der Bestand der Bundesrepublik - oder die persönlichen Belange Dritter - wie die Offenlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse - betroffen sind. Alles andere muß öffentlich beraten werden, auch wenn hierbei Namen Betroffener genannt werden. Ich hoffe, daß die Verwaltung dies nun auch verinnerlicht und künftig öffentlich berät, was öffentlich beraten werden muß und die  Nichtöffentlichkeit im Sinne des demokratischen Gemeinwesens auf die minimalen Ausnahmen beschränkt.

 

 
Euer Kommentar an Matthias

Copyright © www.Iffze.de

Bei namentlich gekennzeichneten Artikeln liegt das Urheberrecht beim Verfasser.