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07. April 2014

 

 

Unfallgefahr durch fehlende Beschilderung?

 

Am Montagnachmittag kam es auf Grund einer unklaren Vorfahrtssituation zu einem schweren Verkehrsunfall im Renndorf. Ein 29-jähriger Fahrzeuglenker aus dem Umland vertraute auf die Rechts-vor-Links-Regelung und bog mit seinem Toyota aus der Rennbahnstraße nach links in die Hauptstraße ein. Ein dort in Richtung Rhein fahrender 45-Jähriger verminderte seine Geschwindigkeit beim Annähern an die Einmündung nicht, da er sich auf der Vorfahrtstraße wähnte. Mit seinem Golf prallte er nahezu ungebremst auf die Fahrertür des Toyotas. Der 29-Jährige wurde bei dem Zusammenstoß schwer verletzt. An den beiden Fahrzeugen sowie drei Pfosten entstand Totalschaden.

So ähnlich könnte eine Meldung im täglichen Polizeibericht lauten, denn auch ein Dreivierteljahr nach der offiziellen Einweihung der umgestalteten Hauptstraße fehlt an der Einmündung der Rennbahnstraße eine klärende Beschilderung.

Die Rechts-vor-Links-Regelung gilt nicht, da die Hauptstraße (Kreisstraße 3769) gemäß Straßenverkehrsordnung im Westen in Höhe Hügelsheimer Straße sowie im Osten beim Wittweg über die gelb-weiße Raute  (Zeichen 306) als Vorfahrtsstraße ausgewiesen ist.  Somit gilt der Vorrang der Hauptstraße nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes bis zum Ende der Vorfahrtstraße, egal, ob das gelb-weiße Verkehrszeichen wie vorgeschrieben an jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt wird oder nicht. Es fehlt ein  in der Rennbahnstraße.

Seitens des Straßenverkehrsamtes Rastatt wurde die Situation zeitnah vor Ort geprüft. Zwar steckt in der Rennbahnstraße eine Hülse im Boden, jedoch kein Schild in der Hülse. Die Gemeinde werde über die örtliche Situation informiert und zum Aufstellen eines „Vorfahrt gewähren“ - Schildes veranlasst, so der Leiter der Unteren Straßenverkehrsbehörde Hans Holtz. Eine wiederholende Beschilderung der Hauptstraße als Vorfahrtstraße sei nicht notwendig. Seitens der Gemeinde traf keine Stellungnahme ein.

 

 
Euer Kommentar an Matthias

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