Bauausschuß 15. Oktober 2012
MIngenieur Werner Nickel stellte den
Mitgliedern des Bauausschusses die aktuelle Planung für die Heizung-
und Lüftungsanlage des Anbaues der Haupt- und Realschule vor. Wie
Nickel ausführte, reicht die Leistung des vor acht Jahren neu
installierten Brennwertkessels im Altbau aus, um den hochwertig
gedämmten Neubau mit zu versorgen. Wegen dieser hochwertigen Dämmung
übererfülle der Bau die gesetzlichen Vorgaben, so daß auf den
zusätzliche Einsatz von Komponenten zur Gewinnung regenerativer
Energien verzichtet werden könne.
Die Röhrenradiatoren werden je Raum
individuell geregelt. Wegen der hohen Dämmung sei eine kontrollierte
Be- und Entlüftung der Räume notwendig, erläuterte Nickel. Über
Wärmetauscher würden 85% der Heizenergie zurückgewonnen. Die
Lüftung sei CO2 gesteuert. Dies habe den Vorteil, daß die Schüler
stets mit ausreichend Sauerstoff versorgt würden und weniger
ermüdeten.
Hubert Schäfer (CDU) hakte nach, in
wieweit die künftig im Forlenhof produzierte Wärme zur Beheizung
der Schule genutzt werden könne. Grundsätzlich sei dies mit
geringem technischen Aufwand möglich, Schule und Turnhalle mit
Fernwärme zu versorgen, erläuterte Nickel. Seiner Ansicht nach
entscheide der Preis. Wirtschaftlich interessanter würde es, wenn
das komplette Schulzentrum und auch das Baugebiet an die Fernwärme
angeschlossen würden. Einen im Bebauungsplan verankerten Anschluß-
und Benutzungszwang an die Fernwärme sah Meingold Merkel (CDU) als
rechtlich problematisch an.
Insgesamt handele es sich um eine
hocheffiziente Anlage, die sehr wenig Primärenergie verbrauche und
hohe Ansprüche an die Hygiene erfüllt, schloß Werner Nickel seine
Ausführungen.
Holger Raiff, Geschäftsführer des
Büros igj, übernahm die Vorstellung der Elektroplanung. Der
Elektroverteiler im Altbau müsse durch einen größeren ersetzt
werden, um den Neubau mit versorgen zu können. Die Leitungsführung
in den Neubau erfolge zusammen mit den Heizungsrohren in der
abgehängten Decke. Je Geschoß werde im Anbau ein eigener
Unterverteiler installiert, von dem aus die Räume versorgt werden.
In den Fachräumen würden die Leitungen bis an die Schulmöbel
herangeführt. Jedes Zimmer erhalte einen Datenanschluß. Darüber
hinaus sei jeweils ein Anschluß für ein Notfalltelefon, sowie die
Ausrüstung der Lautsprecheranlage mit einer Gegensprechfunktion
vorgesehen. Die Beamer in den Fachräumen seien bereits in die
Kostenkalkulation eingeflossen, welche laut Bürgermeister Peter
Werler in der kommenden Gemeinderatssitzung vorgestellt werden solle.
Setzte der Elektroplaner bei der
Ausleuchtung der Klassenräume aus Kostengründen noch auf
konventionelle Leuchtstoffröhren, so sollen die Fluchtwege mit
akku-betriebenen LED-Leuchten erhellt werden. Der Altbau soll
entsprechend nachgerüstet werden.

Abschließend stelle Architekt Manfred
Merkel den aktuellen Bauzeitenplan vor. Am 19.09 hätten die Arbeiten
begonnen. Derzeit sei die Kellerplatte zu drei Vierteln
fertiggestellt und die Hälfte der Kellerschalung montiert. Am 5.
November solle die Kellerdecke betoniert werden. Ihr soll am 23.
November die Erdgeschossdecke und am 12. Dezember die des ersten
Obergeschosses folgen. Am 4. Januar soll der Rohbau stehen, gab
Merkel den ergeizigen Plan bekannt. Er schränkte jedoch ein, daß
diese Planung des Hochbauers keine Frosttage berücksichtige. Derzeit
erfolge die Submission der Elektroinstallation. Die Ausschreibung der
Sanitärarbeiten sei fertiggestellt. Die Ausschreibung der Fenster
werde derzeit angefertigt.
Seine in der Hauptsatzung der Gemeinde
Iffezheim festgelegte Kompetenz überschreitend, vergab der
Bauausschuß den Auftrag der Elektroinstallation im Erweiterungsbau
der Haupt- und Realschule für 106 000 € an die Firma ASE aus
Karlsruhe aus. Diese Auftragsvergabe wäre der einzige
Tagesordnungspunkt für die Gemeinderatssitzung am 22. Oktober
gewesen, die damit hinfällig wurde.
Auf Nachfrage von Andrea Winkler nach
dem Sachstand des gemeindeeigenen Grundstückes Hardtstraße 8,
entgegnete Peter Werler, daß der eingereichte Architektenentwurf für
die eine Doppelhaushälfte diskutiert und so angepaßt werde, damit
die drei weiteren Baugrundstücke ebenfalls vermarktet werden
könnten. Diese Form der Bürgerbeteiligung brauche eben seine Zeit.
Man sei sich im Gremium jedoch einig, daß man keine Bauträgerlösung
für die vier Doppelhaushälften wolle.
Hinweis: 2006 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 8 C
13.05), daß Landesrecht, das es dem Satzungsgeber gestattet, einen Anschluss- und
Benutzungszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung aus Gründen des
Klimaschutzes anzuordnen, nicht gegen Bundesverfassungsrecht
oder Europarecht verstößt. (Zitiert nach BVerwG)
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