Rathaussturm

Mangelnder Arbeitswillen, gepaart
mit dem Abdrücken der Arbeit an seinen Stellvertreter
in Tateinheit mit Vergeßlichkeit und nachlassender Sehschärfe,
sowie fahrlässiger Gefährdung der Ehefrau und mutwilligem
Tank-leer-Fahrens warf der Staatsanwalt des grob-günstigen
Narrengerichtes Andreas "Riese" Schneider
dem angeklagten, seiens Amtes enthobenen Ex-Bürgermeiter
vor. Der zwergenhafte Verteidiger Herbert Sauter hatte
gegen die physische und argumentatorische Übermacht
des Anklägers nicht den Hauch einer Chance.
Einstimmig folgte das Narrengericht
dem Antrag der Anwaltschaft und verurteilte den Bürger
Werler zum sofortigen Vollzug des Baues eines turmhohen
Narrenbrunnens.
|