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Rechtsbruch bleibt Rechtsbruch
Knapp 60 Zeilen räumte das BT
(7.4.2008 „Wir brauchen noch etwas Zeit“) Bürgermeister
Werler zur Rechfertigung ein, warum das Thema Rathauserweiterung
nicht öffentlich beraten wurde. Allein es nützt
nichts, Unrecht wird nicht Recht, auch wenn man noch
so lange drumrum schwafelt.
Da beim Thema Rathausumbau weder
die berechtigten Interessen Dritter verletzt werden,
noch das öffentliche Wohl auf dem Spiel steht, haben
die Beratungen des Gemeinderates zum Rathausumbau und
zum Lieblingsspielzeug Rathausturm öffentlich stattzufinden.
Auch wenn der Rat noch Abstimmungsbedarf hat,
weil sich Gegner und Befürworter des Rathausturmes in
einer Pattsituation gegenüberstehen und womöglich die
Rathauserweiterung gänzlich zur Disposition steht, muß
dieser Bedarf öffentlich gestillt werden. Alles andere
ist eklatanter Rechtsbruch. Den vom Bürgermeister vielgerühmten
Meinungsaustausch in Abgeschiedenheit untersagt die
Gemeindeordnung Baden-Württemberg schlicht und einfach.
Wenn der Vorsitzende des Gemeinderates sich nicht traut,
seine Argumente für einen Rathausturm unter dem „Druck
der Öffentlichkeit“ auszubreiten, muß er sich
fragen lassen, ob er der richtige Mann am richtigen
Platz ist.
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