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07. Mai 2008

 

 

Rechtsbruch bleibt Rechtsbruch

 

Knapp 60 Zeilen räumte das BT (7.4.2008 „Wir brauchen noch etwas Zeit“) Bürgermeister Werler zur Rechfertigung ein, warum das Thema Rathauserweiterung  nicht öffentlich beraten wurde. Allein es nützt nichts, Unrecht wird nicht Recht, auch wenn man noch so lange drumrum schwafelt.

Da beim Thema Rathausumbau weder die berechtigten Interessen Dritter verletzt werden, noch das öffentliche Wohl auf dem Spiel steht, haben die Beratungen des Gemeinderates zum Rathausumbau und zum Lieblingsspielzeug Rathausturm öffentlich stattzufinden. Auch wenn  der Rat noch Abstimmungsbedarf hat, weil sich Gegner und Befürworter des Rathausturmes in einer Pattsituation gegenüberstehen und womöglich die Rathauserweiterung gänzlich zur Disposition steht, muß dieser Bedarf öffentlich gestillt werden. Alles andere ist eklatanter Rechtsbruch. Den vom Bürgermeister vielgerühmten Meinungsaustausch in Abgeschiedenheit untersagt die Gemeindeordnung Baden-Württemberg schlicht und einfach. Wenn der Vorsitzende des Gemeinderates sich nicht traut, seine Argumente für einen Rathausturm unter dem „Druck der Öffentlichkeit“  auszubreiten, muß er sich fragen lassen, ob er der richtige Mann am richtigen Platz ist.

 
Euer Kommentar an Matthias
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