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04. Juni 2007

 
 

"Nördlich der Hauptstraße" auf den Weg gebracht

 

Noch wogt das Getreide und nisten Vögel; in ein paar Jahren wird hier eingekauft.

Mit den Beschlüssen vom Montag hat der Iffezheimer Gemeinderat das Baugebiet „Nördlich der Hauptstraße“ auf den Weg gebracht. Für Diskussionsstoff sorgte die gerechte Verteilung der Erschließunsgkosten auf alle Grundstückseigentümers des 13 Hekatr umfassenden Areals, das in zwei Abschnitten realisiert werden soll. Trotz vier befangener Gemeinderäte war der Rat beschlussfähig.

Auch wenn derzeit kein kurzfristiger Bedarf an Wohnbebauung herrsche, müsse das Thema Baugebiet „Nördlich der Hauptstraße“ wegen der dort geplanten Einzelhandelfläche auf den Tisch, erläuterte Bügermeister Peter Werler. Mit 275 Quadratmeter Einzelhandelsfläche je tausend Einwohnern sei Iffezheim eklatant unterversorgt. Der Durschschnitt liege bei 385 Quadratmetern, führte Peter Werler in das Thema ein. Darüber hinaus entspreche die derzeitge Größe des vorhandenen EDEKA-Marktes nicht mehr den heutigen Anforderungen. Für einen Markt mit einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmetern käme Iffzeheim eigentlich nicht in Frage, da die Renngemeinde weder Ober- oder Mittel-, noch Unterzentrum sei, ergänzte Werler die Ausgangssituation.

Der Einzelhandelserlaß des Landes ermögliche eine solche Verkaufsflächengröße jedoch, wenn bestimmte Verorraussetzungen gegeben wären. Deren Vorliegen seien durch das Gutachten der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung bestätigt worden: Der vorgesehene 1400 Quadratmeter große Markt  diene ausschließlich der Sicherstellung der Nahversorgung, beeinträchtige nicht den Einzelhandel der umliegenden Städte und Gemeinden und habe ein eng begrenztes Einzugsgebiet. Lediglich zehn Prozent der Kunden kämen aus den badischen Nachbargmeinden. Etwa genauso viele elsässische Käufer würden den Markt ansteuern, fasste Werler das Gutachten zusammen. Als wichtigstes Kriterium hob Werler die „integrierte Lage“ hervor, die leider im Ortskern nicht zu verwirklichen gewesen wäre. Daher sei letztendlich nur der Standort im Baugebiet „Nördlich der Hauptstraße“ realisierbar gewesen. Auf Grund der Forderung nach Integration könne der Markt nicht isoliert ohne Wohnbebauung in Angriff genommen werden, entgegnete Werler auf den Vorschlag Meingold Merkels, zunächst nur den Markt zu bauen, da derzeit an zusätzlichen Wohneinheiten kein Bedarf bestehe.

Für einen Markt der geplanten Größe müsse ein Sondergebiet ausgewiesen werden, führte der Verwaltungsleiter in die rechtliche Situation ein. Dieses sei im bisherigen Flächennutzungsplan aber noch nicht vorgesehen. Der Regionalverband Mittlerer Oberrrehin und das Regierungspräsidium hätten ihrerseits bereits Zustimmung signalisiert. Mit dem heutigen Beschluß müsse nun die Verwaltungsgemeinschaft Rastatt mit der Änderung des Flächennutzungsplanes beauftragt werden.

Werner Gerhardt vom planenden Ingenieurbüro Voegele und Gerhardt aus Karlsruhe stellte den Räten die Grobrichtung des ersten 7,7 Hektar umfassenden Bauabschnittes vor. Die an die heutigen Ortsrand anschließende und bis zur B36 reichende Wohnbebauung sehe nach derzeitigem Stand 140 Wohneinheiten für 350 Einwohner in 28 Einzel-, 18 Doppel- und 17 Reihenhäuser vor. Entlang der B36 und der Hauptstraße sei ein ausgeprägter Grünstreifen vorgesehen. Der Grünstreifen diene dem Lärmschutz und genüge den optisch erhöhten Anforderungen in der Ortseingangssituation, erläuterte der Bürgermeister. Erhöhte städtebauliche Anforderungen würden auch an den Makrt gestellt.

Angesichts des breiten Grünzuges entspann sich eine lebhafte Diskussion darüber, wie die Erschließungskosten gerecht auf alle Grundstückseigentümer umgelegt werden könnten, wenn das Baugebiet in zwei einzel abgerechneten Abschnitten realisiert werde. Letztendlich stieß der Vorschlag von Karlheinz Schäfer (SPD) auf zustimmendes Gemurmel, der die Gesamtfläche der beiden Abschnitte mit den Allgemeinflächen ins Verhältnis gesetzt und von jedem Quadratmeter im Gebiet bei der Umlegung den prozentualen Anteil abgezogen sehen möchte.

Unisono stimmte der Rat letztlich dem Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel und der Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Hauptstraße“ zu. In der anschließenden Bürgerfragestunde mahnte Altbürgermeister Otto Himpel ein frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Baugebiet an.

Ebenso einstimmig billigte der Rat den Bauantrag zum Bau von 20 Doppelhaushälften mit 17 Garagen, acht Carports und 19 Stellplätzen auf dem durch gemeindeeigene Flächen arondierten Geländes der ehemaligen „Ausländerstallungen“ an der Josefstraße.

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde die Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage, die als dritten Boliden links der Ortseinfahrt ein Zwölf-Familienhaus vorsah, vertagt. Wie Meingold Merkel für seine Fraktion erläuterte, bestehe noch Klärungsbedarf bezüglich dieses „heißen Eisens“, der in nicht-öffentlicher Sitzung gestillt werden müsse.

Aus nicht-öffentlicher Sitzung berichtete Bürgermeister Werler, daß mit dem Reit- und Rennverein St. Georg ein Erbbauvertrafg über das Gelände der Reithalle beschlossen worden sei.

 
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