"Nördlich der Hauptstraße"
auf den Weg gebracht

Noch wogt das Getreide und nisten
Vögel; in ein paar Jahren wird hier eingekauft.
Mit den Beschlüssen vom Montag
hat der Iffezheimer Gemeinderat das Baugebiet „Nördlich
der Hauptstraße“ auf den Weg gebracht. Für Diskussionsstoff
sorgte die gerechte Verteilung der Erschließunsgkosten
auf alle Grundstückseigentümers des 13 Hekatr umfassenden
Areals, das in zwei Abschnitten realisiert werden soll.
Trotz vier befangener Gemeinderäte war der Rat beschlussfähig.
Auch wenn derzeit kein kurzfristiger
Bedarf an Wohnbebauung herrsche, müsse das Thema Baugebiet
„Nördlich der Hauptstraße“ wegen der dort geplanten
Einzelhandelfläche auf den Tisch, erläuterte Bügermeister
Peter Werler. Mit 275 Quadratmeter Einzelhandelsfläche
je tausend Einwohnern sei Iffezheim eklatant unterversorgt.
Der Durschschnitt liege bei 385 Quadratmetern, führte
Peter Werler in das Thema ein. Darüber hinaus entspreche
die derzeitge Größe des vorhandenen EDEKA-Marktes nicht
mehr den heutigen Anforderungen. Für einen Markt mit
einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmetern käme Iffzeheim
eigentlich nicht in Frage, da die Renngemeinde weder
Ober- oder Mittel-, noch Unterzentrum sei, ergänzte
Werler die Ausgangssituation.
Der Einzelhandelserlaß des Landes
ermögliche eine solche Verkaufsflächengröße jedoch,
wenn bestimmte Verorraussetzungen gegeben wären. Deren
Vorliegen seien durch das Gutachten der Gesellschaft
für Markt- und Absatzforschung bestätigt worden: Der
vorgesehene 1400 Quadratmeter große Markt diene
ausschließlich der Sicherstellung der Nahversorgung,
beeinträchtige nicht den Einzelhandel der umliegenden
Städte und Gemeinden und habe ein eng begrenztes Einzugsgebiet.
Lediglich zehn Prozent der Kunden kämen aus den badischen
Nachbargmeinden. Etwa genauso viele elsässische Käufer
würden den Markt ansteuern, fasste Werler das Gutachten
zusammen. Als wichtigstes Kriterium hob Werler die „integrierte
Lage“ hervor, die leider im Ortskern nicht zu verwirklichen
gewesen wäre. Daher sei letztendlich nur der Standort
im Baugebiet „Nördlich der Hauptstraße“ realisierbar
gewesen. Auf Grund der Forderung nach Integration könne
der Markt nicht isoliert ohne Wohnbebauung in Angriff
genommen werden, entgegnete Werler auf den Vorschlag
Meingold Merkels, zunächst nur den Markt zu bauen, da
derzeit an zusätzlichen Wohneinheiten kein Bedarf bestehe.
Für einen Markt der geplanten
Größe müsse ein Sondergebiet ausgewiesen werden, führte
der Verwaltungsleiter in die rechtliche Situation ein.
Dieses sei im bisherigen Flächennutzungsplan aber noch
nicht vorgesehen. Der Regionalverband Mittlerer Oberrrehin
und das Regierungspräsidium hätten ihrerseits bereits
Zustimmung signalisiert. Mit dem heutigen Beschluß müsse
nun die Verwaltungsgemeinschaft Rastatt mit der Änderung
des Flächennutzungsplanes beauftragt werden.
Werner Gerhardt vom planenden
Ingenieurbüro Voegele und Gerhardt aus Karlsruhe stellte
den Räten die Grobrichtung des ersten 7,7 Hektar umfassenden
Bauabschnittes vor. Die an die heutigen Ortsrand anschließende
und bis zur B36 reichende Wohnbebauung sehe nach derzeitigem
Stand 140 Wohneinheiten für 350 Einwohner in 28 Einzel-,
18 Doppel- und 17 Reihenhäuser vor. Entlang der B36
und der Hauptstraße sei ein ausgeprägter Grünstreifen
vorgesehen. Der Grünstreifen diene dem Lärmschutz und
genüge den optisch erhöhten Anforderungen in der Ortseingangssituation,
erläuterte der Bürgermeister. Erhöhte städtebauliche
Anforderungen würden auch an den Makrt gestellt.
Angesichts des breiten Grünzuges
entspann sich eine lebhafte Diskussion darüber, wie
die Erschließungskosten gerecht auf alle Grundstückseigentümer
umgelegt werden könnten, wenn das Baugebiet in zwei
einzel abgerechneten Abschnitten realisiert werde. Letztendlich
stieß der Vorschlag von Karlheinz Schäfer (SPD) auf
zustimmendes Gemurmel, der die Gesamtfläche der beiden
Abschnitte mit den Allgemeinflächen ins Verhältnis gesetzt
und von jedem Quadratmeter im Gebiet bei der Umlegung
den prozentualen Anteil abgezogen sehen möchte.
Unisono stimmte der Rat letztlich
dem Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur
Ausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel
und der Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der
Hauptstraße“ zu. In der anschließenden Bürgerfragestunde
mahnte Altbürgermeister Otto Himpel ein frühzeitige
Bürgerbeteiligung zum Baugebiet an.
Ebenso einstimmig billigte der
Rat den Bauantrag zum Bau von 20 Doppelhaushälften mit
17 Garagen, acht Carports und 19 Stellplätzen auf dem
durch gemeindeeigene Flächen arondierten Geländes der
ehemaligen „Ausländerstallungen“ an der Josefstraße.
Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde
die Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage, die als
dritten Boliden links der Ortseinfahrt ein Zwölf-Familienhaus
vorsah, vertagt. Wie Meingold Merkel für seine Fraktion
erläuterte, bestehe noch Klärungsbedarf bezüglich dieses
„heißen Eisens“, der in nicht-öffentlicher Sitzung gestillt
werden müsse.
Aus nicht-öffentlicher Sitzung
berichtete Bürgermeister Werler, daß mit dem Reit- und
Rennverein St. Georg ein Erbbauvertrafg über das Gelände
der Reithalle beschlossen worden sei.
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