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Wiederholungstäter
verurteilt

Wieder einmal hatte das grob-günstige
Narrengericht zu Iffezheim über den fasnachtlichen Vergehen
des Wiederholungstäters, Bürgermeisters und Ehrenmützenträgers
Peter Werler zu beraten. Ihm wurde zur Last gelegt,
durch die farblosen, mutwillig gebleichten Iffezheimer
Fahnen der Gemeinde einen nicht wieder gut zu machenden
Imageschaden zugefügt zu haben. Die Anklageschrift enthielt
des Weiteren seine Pflichtverletzungen als
Ehrenmützenträger sowie das Unvermögen, Bierfässer
anzustecken. Ohne dem Angeklagten ein Schlußplädoyer
zuzugestehen, fällte das Narrengericht sein vernichtendes
Urteil: Als Sühne gab das Gericht dem Ortsoberen auf,
sofort in aller Öffentlichkeit die 11 goldenen Regeln
eines Ehrenmützenträgers zu verlesen, zu Ehren seines
Vaters ein Bierfaß anzustechen und bis zum Fasnachtsumzug
eine farbenfrohe Iffezheimer Fahne zu basteln und als
Däfelesbu dem ICC voranzuschreiten.. Wie sich beim Faßanstich
der Gerstensaft in harmloses Iffzer Gräwelewasser verwandeln
konnte, wird auf ewig ein Staffelschnatzer-Geheimnis
bleiben. Gottlob wiederholen sich die biblischen Wunder
im Iffzer Pfarrhaus und Pfarrer Asal konnte mit einem
Krüglein Rotem den Alkoholspiegel des Narrengerichts
vor dem Absacken ins Nichts bewahren.
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