Ratssitzung 20. November 2006
Nachdem in der nichtöffentlichen
Sitzung am 13.11. mit der Stadtentwicklung Südwest der
Vertrag zur Begleitung der Ortskernsanierung I abgeschlossen
wurde, billigte der Rat der Renngemeinde in der jüngsten
Sitzung die Förderrichtlinien für private Baumaßnahmen
im Sanierungsgebiet.
Nachdem Diplom-Geograph Thomas
Wirth den Räten und der in bescheidenem Umfange anwesenden
Öffentlichkeit nochmals kurz in die Grundzüge der Ortskernsanierung
eingeführt hatte, ging der Städteplaner auf die rechtlichen
Rahmenbedingungen der Förderung privater Baumaßnahmen
in einem Sanierungsgebiet ein. Die Städtebauförderrichtlinien
des Wirtschaftsministeriums sähen derzeit eine pauschale
Förderung von 90% der entstandenen Kosten für die Sanierung
von Wohngebäuden mit einem Zuschuss von bis zu 40% vor.
Gewerblich genutzte Gebäude würden nach Abzug von 10%
mit maximal einem Viertel der Kosten bezuschußt. Zum
Jahreswechsel stünde eine Novellierung der Förderung
im Raum, die dann maximal noch 35% Bezuschussung vorsähe,
als Grundlage dienten dann jedoch die Gesamtkosten der
Maßnahme. Eine Unterscheidung zwischen wohn- und gewerblicher
Nutzung sähe die neue Regelung nicht mehr vor, erläuterte
Wirth. Die Neuregelung sei für die Antragsteller wesentlich
transparenter und böte auch der Gemeinde eine bessere
Kalkulationsgrundlage für die Einteilung der Fördergelder.
Insgesamt ständen dem Sanierungsvorhaben 2 Millionen
Euro zur Verfügung, von denen 60% vom Land Baden-Württemberg
und 40% von der Gemeinde in den Topf zu werfen seien.

Thomas Wirth schlug den Räten
anhand von Vergleichsrechnungen zwischen alter und neuer
Förderpraxis vor, die Förderung auf 30% der Kosten zu
beschränken. Förderungswürdige Bauvorhaben sollten
einen geschätzten Gesamtaufwand von mindestens 20 000
€ haben. Für abzubrechende Gebäude schlug Wirth vor,
den Eigentümer zwei Drittel der Abbruchkosten zu erstatten
und im gleichen Verhältnis den gutachterlich ermittelten
Gebäuderestwert zu entschädigen. Diese Mittel sollten
aber nur fließen, wenn sich der Eigentümer zur Neubebauung
verpflichte oder die freigewordene Fläche im Sinne der
städtebaulichen Vorgaben gestalte.
Neben einem Mindestaufwand empfahl
der Diplom-Geograph den Räten auch einen Mindeststandard
für die Sanierung festzuschreiben, der dem neugebauter
Sozialwohnungen zu entsprechen habe. Wirth fasste nochmals
die subventionierten Baumaßnahmen wie neuzeitlichen
Toiletten und Bäder in der Wohnung, umweltfreundliche
Zentralheizungen und Wärmeschutzmaßnahmen zusammen.
Für den Außenbereich schlug der Städteplaner vor, im
Fassadenbereich das Sichtfachwerk freizulegen, Klappläden
zu erhalten und großformatige Fenster durch echte Sprossen
zu gliedern. Als unzulässige Materialien seien Glasbausteine,
Eternitplatten- oder Kunststoffplatten auszuweisen.
Des weiteren empfahl er, für die Gestaltung von Hofeinfahrten
und Innenhöfen Materialien vorzugeben, wie sie im öffentlichen
Raum Verwendung fänden und das Ortsbild prägten. Einstimmig
folgten die nicht befangenen Räte den Vorschlägen von
Verwaltung und Städteplaner. Thomas Wirth präsentierte
zum Abschluß das Faltblatt der Gemeinde mit der Zusammenfassung
der Förderrichtlinien und förderfähigen Umbauten, das
in Kürze mit den von den Räten Manfred Weber und Anton
Schiertshauer vorgebrachten Korrekturen den betroffenen
Anwohnern zugestellt werden soll.
Dank stark reduzierter Neupflanzungen
wies der von Förster Nobert Klem präsentierte forstwirtschaftliche
Betriebsplan ein im Vergleich zu den Vorjahren deutlich
reduziertes Defizit aus.
Ausführlich stellte Nobert Kelm
den Räten den Plan vor. Dieser sähe durch den Einschlag
und Verkauf von 2500 Festmetern Holz Einnahmen in Höhe
von 77 000 € vor. Neben der Jagd- und Fischereipacht
in Höhe von gut 5 000 € ständen weiterhin Zuschüssevon
Seiten des Landes für Neuanpflanzungen und die
Bestandspflege in Höhe von 10 500 € auf der Habenseite.
Die Kosten für die Holzernte setzte
der Förster mit 49 000 € an, zu denen sich in gleicher
Höhe die Ausgaben für die Neupflanzung von 5,8 ha Wald
gesellten. 12 000 € müsse der Forst im Kampf gegen Holz-
und Blattschädlinge aufwenden, sowie weitere 16 000
€ für die Bestandspflege. Mit 5 000 € schlage die sukzessive
Sanierung der Waldwege zu Buche, zu denen weitere 5
000 € für die Ausbringnung von Feinsplitt und dem Grasschnittes
entlang der Wege kämen. Mit 13 200 € schlägen Steuer
und Versicherungen zu Buche, rechnete der Förster den
erstaunten Räten vor. Mit 90 500 € stellten Gehälter
und Pensionen den größten Einzelposten im vorgelegten
Verwaltungsplan dar, der mit einem prognostizierten
Verlust von 149 550 € schloß. Der Vermögenshaushalt
des Forstes sieht lediglich Ausgaben in Höhe von 2 700
€ für die Anschaffung eines Wildkühlschrankes und den
Ersatz einer in die Jahre gekommenen Kettensäge vor.
Mit knapp 50 000 € gebe der Forst auf Wunsch der Gemeinde
sehr wenig Geld für die Aufforstung aus, stellte Forstdirektor
Heinz Wicht auf Nachfrage von Manfred Weber (FWG) heraus.
In den Sachkosten der einzelnen Positionen seien auch
die Arbeitskosten von Fremdfirmen oder Bauhofmitarbeitern
enthalten, da der Forst keine eigenen Mitarbeiter mehr
habe, erläuterte Kelm. Hans-Jörg Oesterle regte an,
daß die Verwaltung die Bauhofmitarbeiter nur zum Verrechnungssatz
der ehemaligen Forstmitarbeiter in Rechnung stelle,
da der Stundenverrechnungssatz der Bauhofmitarbeiter
um 20% darüber läge.
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