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20.11. 2006

 

 

Ratssitzung 20. November 2006

 

Nachdem in der nichtöffentlichen Sitzung am 13.11. mit der Stadtentwicklung Südwest der Vertrag zur Begleitung der Ortskernsanierung I abgeschlossen wurde, billigte der Rat der Renngemeinde in der jüngsten Sitzung die Förderrichtlinien für private Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet.

Nachdem Diplom-Geograph Thomas Wirth den Räten und der in bescheidenem Umfange anwesenden Öffentlichkeit nochmals kurz in die Grundzüge der Ortskernsanierung eingeführt hatte, ging der Städteplaner auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Förderung privater Baumaßnahmen in einem Sanierungsgebiet ein. Die Städtebauförderrichtlinien des Wirtschaftsministeriums sähen derzeit eine pauschale Förderung von 90% der entstandenen Kosten für die Sanierung von Wohngebäuden mit einem Zuschuss von bis zu 40% vor. Gewerblich genutzte Gebäude würden nach Abzug von 10% mit maximal einem Viertel der Kosten bezuschußt. Zum Jahreswechsel stünde eine Novellierung der Förderung im Raum, die dann maximal noch 35% Bezuschussung vorsähe, als Grundlage dienten dann jedoch die Gesamtkosten der Maßnahme. Eine Unterscheidung zwischen wohn- und gewerblicher Nutzung sähe die neue Regelung nicht mehr vor, erläuterte Wirth. Die Neuregelung sei für die Antragsteller wesentlich transparenter und böte auch der Gemeinde eine bessere Kalkulationsgrundlage für die Einteilung der Fördergelder. Insgesamt ständen dem Sanierungsvorhaben 2 Millionen Euro zur Verfügung, von denen 60% vom Land Baden-Württemberg und 40% von der Gemeinde in den Topf zu werfen seien.

Thomas Wirth schlug den Räten anhand von Vergleichsrechnungen zwischen alter und neuer Förderpraxis vor, die Förderung auf 30% der Kosten zu beschränken.  Förderungswürdige Bauvorhaben sollten einen geschätzten Gesamtaufwand von mindestens 20 000 € haben. Für abzubrechende Gebäude schlug Wirth vor, den Eigentümer zwei Drittel der Abbruchkosten zu erstatten und im gleichen Verhältnis den gutachterlich ermittelten Gebäuderestwert zu entschädigen. Diese Mittel sollten aber nur fließen, wenn sich der Eigentümer zur Neubebauung verpflichte oder die freigewordene Fläche im Sinne der städtebaulichen Vorgaben gestalte.

Neben einem Mindestaufwand empfahl der Diplom-Geograph den Räten auch einen Mindeststandard für die Sanierung festzuschreiben, der dem neugebauter Sozialwohnungen zu entsprechen habe. Wirth fasste nochmals die subventionierten Baumaßnahmen wie neuzeitlichen Toiletten und Bäder in der Wohnung, umweltfreundliche Zentralheizungen und Wärmeschutzmaßnahmen zusammen. Für den Außenbereich schlug der Städteplaner vor, im Fassadenbereich das Sichtfachwerk freizulegen, Klappläden zu erhalten und großformatige Fenster durch echte Sprossen zu gliedern. Als unzulässige Materialien seien Glasbausteine, Eternitplatten- oder Kunststoffplatten auszuweisen. Des weiteren empfahl er, für die Gestaltung von Hofeinfahrten und Innenhöfen Materialien vorzugeben, wie sie im öffentlichen Raum Verwendung fänden und das Ortsbild prägten. Einstimmig folgten die nicht befangenen Räte den Vorschlägen von Verwaltung und Städteplaner. Thomas Wirth präsentierte zum Abschluß das Faltblatt der Gemeinde mit der Zusammenfassung der Förderrichtlinien und förderfähigen Umbauten, das in Kürze mit den von den Räten Manfred Weber und Anton Schiertshauer vorgebrachten Korrekturen den betroffenen Anwohnern zugestellt werden soll.

Dank stark reduzierter Neupflanzungen wies der von Förster Nobert Klem präsentierte forstwirtschaftliche Betriebsplan ein im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduziertes Defizit aus.

Ausführlich stellte Nobert Kelm den Räten den Plan vor. Dieser sähe durch den Einschlag und Verkauf von 2500 Festmetern Holz Einnahmen in Höhe von 77 000 € vor. Neben der Jagd- und Fischereipacht in Höhe von gut 5 000 € ständen weiterhin Zuschüssevon Seiten des Landes  für Neuanpflanzungen und die Bestandspflege in Höhe von 10 500 € auf der Habenseite.

Die Kosten für die Holzernte setzte der Förster mit 49 000 € an, zu denen sich in gleicher Höhe die Ausgaben für die Neupflanzung von 5,8 ha Wald gesellten. 12 000 € müsse der Forst im Kampf gegen Holz- und Blattschädlinge aufwenden, sowie weitere 16 000 € für die Bestandspflege. Mit 5 000 € schlage die sukzessive Sanierung der Waldwege zu Buche, zu denen weitere 5 000 € für die Ausbringnung von Feinsplitt und dem Grasschnittes entlang der Wege kämen. Mit 13 200 € schlägen Steuer und Versicherungen zu Buche, rechnete der Förster den erstaunten Räten vor. Mit 90 500 € stellten Gehälter und Pensionen den größten Einzelposten im vorgelegten Verwaltungsplan dar, der mit einem prognostizierten Verlust von 149 550 € schloß. Der Vermögenshaushalt des Forstes sieht lediglich Ausgaben in Höhe von 2 700 € für die Anschaffung eines Wildkühlschrankes und den Ersatz einer in die Jahre gekommenen Kettensäge vor. Mit knapp 50 000 € gebe der Forst auf Wunsch der Gemeinde sehr wenig Geld für die Aufforstung aus, stellte Forstdirektor Heinz Wicht auf Nachfrage von Manfred Weber (FWG) heraus. In den Sachkosten der einzelnen Positionen seien auch die Arbeitskosten von Fremdfirmen oder Bauhofmitarbeitern enthalten, da der Forst keine eigenen Mitarbeiter mehr habe, erläuterte Kelm. Hans-Jörg Oesterle regte an, daß die Verwaltung die Bauhofmitarbeiter nur zum Verrechnungssatz der ehemaligen Forstmitarbeiter in Rechnung stelle, da der Stundenverrechnungssatz der Bauhofmitarbeiter um 20% darüber läge. 

 

 

 

 
Euer Kommentar an Matthias  

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