Die Reithalle kann kommen
Eine recht unspektakuläre
Ratssitzung ging am Montag in Rekord verdächtigen 13 Minuten im
Iffezheimer Rathaus über die Bühne.
Aus der nicht öffentlichen Sitzung
vom 20.2 berichtete Bürgermeister Peter Werler, daß der
Gemeinderat die Anmietung des Anwesens Hauptstraße 74 für
den Jugendtreff beschlossen habe. Des weiteren
habe in dieser Sitzung der Reit- und Rennverein seine Planung für
die Reithalle am BBAG-Gelände vorgetragen. Darüber hinaus
habe der Rat nicht öffentlich einem Bauantrag
zugestimmt.
Einmütig billigte der Rat den
Zuschuß in Höhe von 36 800 € an die katholische
Kirchengemeinde als Trägerin des Kindergartens St. Martin am
Mittelweg. Laut Sitzungsvorlage entspricht die Summe den vertraglich
geregelten 80 prozentigen Baukostenzuschuß. Insgesamt
investiert die Pfarrgemeinde 46 000 € in die Umgestaltung der
sanitären Einrichtungen, die einerseits in die Jahre gekommen
sind und andererseits umgestaltet werden, damit der Kindergarten
gemäß Tagesbetreuungsausbaugesetz künftig Kinder
unter drei Jahren betreuen kann.
Ebenfalls einmütig stimmte der Rat
der Abrechnung der Personalkosten des Kindergartenjahres 2005 und der
damit fälligen Nachzahlung in Höhe von 88 100 € zu. Die
politische Gemeinde trägt 85 % der anfallenden Personalkosten
der beiden Kindergärten in Trägerschaft der katholischen
Pfarrgemeinde. Inklusive des monatlichen Zuschusses von 5 € für
das Erstkind, sowie der vollen Übernahme der Beiträge für
die Zweitkinder belief sich der Anteil der Gemeinde Iffezheim für
das abgelaufene Jahr auf insgesamt 503 474 €. Abzüglich des
Landeszuschusses in Höhe von knapp 160 000 € beträgt der
Eigenanteil der Gemeinde laut Sitzungsvorlage gut 344 000 €.
Gegen die Stimme von Hansjörg
Oesterle stimmte der Rat mehrheitlich der
zweiten Änderung des Bebauungsplanes Trainingszentrale zu. Wie
Bürgermeister Peter Werler erläuterte, habe die Vorstellung
des Konzeptes des Renn- und Rennvereines ergeben, daß als
Standort der Reithalle nur das Areal zwischen BBAG-Halle und
Geggenauweg in Frage komme. Für die CDU-Fraktion machte Meingold
Merkel deutlich, daß damit nur die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden und dies
keineswegs eine vorweggenommene Zustimmung
zu dem Projekt, geschweige denn eine Zuschußzusage bedeute.
Dies wurde auch von Bürgermeister Werler unterstrichen.

Den Auftrag für die
Ingenieurleistungen bei der Sanierung der Blumenstraße zwischen
Friedrich- und Kapellenstraße im
Werte von circa 24 000 € vergab der Rat einstimmig an das
Hügelsheimer Ingenieurbüro Wald & Corbe.
Abschließend stellt sich dem
kommunal Interessierten natürlich
wieder einmal die Frage, warum Themen nicht existentieller Bedeutung
nicht öffentlich verhandelt werden, warum die Öffentlichkeit
von der Vorstellung der Reithallenpläne und der Beratung über
die Domizilsuche für das Jugendzentrum
ausgeschlossen wurde. Zweifel sind angebracht, ob §35 der
Gemeindeordnung („Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden,
wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen
einzelner erfordern“) dies deckt. Das öffentliche Wohl dürfte
weder von der Reithalle noch von dem Jugendtreff gestört oder
gefährdet sein. Man könnte nun einwerfen, daß die
Höhe der Mietzahlung für den Jugendtreff und damit die
Einnahmen des ortsbekannten Vermieters schützenswert sind. Aber
schon bei der nächsten Haushaltseinbringung ist die Katze aus
dem Sack, wenn nämlich die Miete in den Kosten des Jugendtreffs
ausgewiesen ist, ausgewiesen werden muß.
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