Trockenvergärung kommt
 Gegen
die Stimmen von Harald Schäfer und Jürgen Heitz stimmte
der Rat der Renngemeinde dem Neubau einer Trockenvergärung
auf dem Gelände des Forlenhofes zu. Laut Landratsamt
und Gemeindeverwaltung hatte die Gemeinde keine rechtliche
Handhabe, das Vorhaben zu verhindern.
Wie Bürgermeister Peter Werler in
die Thematik einführte, habe sich durch das
Europarechtsanpassungsgesetz das Baurecht geändert. Durch diese
Änderung zählten Biogasanlagen in bäuerlichen
Betrieben im Außenbereich nun zu den privilegierten
Bauvorhaben. Grundsätzlich sie dies positiv zu bewerten, so
Werler, durch die Nähe der geplanten Anlage zur Wohnbebauung und
dem Gewerbegebiet habe die Vermeidung von Geruchsbelastungen aber
oberste Priorität.
Das Prinzip der Anlage selbst, die in
der Planungsphase gemachten Auflagen und der rechtliche Rahmen wurden
von Udo Götz, dem Vertreter des Umweltamtes im Landratsamt
Rastatt als Fachbehörde an der Planung beteiligt, vorgestellt.
Durch die Verkleinerung
der Anlage gegenüber den letztes Jahr
abgelehnten Entwurf auf eine Feuerungswärmeleistung von 0,5
Megawatt sei eine immisionsrechtliche Erlaubnis nicht mehr nötig,
so Götz, es handele sich um ein rein baurechtliches Verfahren.
Die Anlage werde aus vier Garagen
ähnlichen Fermentern bestehen, wobei wöchentlich einer neu
bestückt würde. Die neu bestückten, gasdichten
Fermenter würden mit Perkolat, einer organisch hochbelasteten
Flüssigkeit, berieselt, um den Gärungsprozess in Gang zu
setzen und zu unterhalten. Gegenüber
der ersten Planung sei die Auflage erteilt
worden, die Böden der Anlagen nach hinten abfallen zu lassen,
damit keine Flüssigkeit austreten könne. Darüber
hinaus sei jeder Fermenter so auszulegen,
daß er die komplette Flüssigkeit des Gesamtkreislaufes bei
offenen Tor fassen könne. Udo Götz machte vor allem dieses
Perkolat für den Gestank verantwortlich.
Während des wöchentlichen
Leerens würde eine Absauganlage die Abluft über als
Biofilter dienende Kompostmieten gereinigt
an die Umwelt abgeben. Das entnommene Gärgut müsse dann auf
belüfteten Mieten abgesetzt werden, die mit Folie abdeckt würden
um Gerüche einzuschließen. Durch die Belüftung würde
das Substrat von anaerober in aerobe Gärung
übergehen und nicht mehr stinken, so das Umweltamt. Damit auch
während des Ausfalls des Brenners kein Biogas an die Umwelt
abgegeben würde, seien zwei zusätzliche Folientanks
vorgeschrieben worden, beendete Götz die Beschreibung der
Anlage.
Durch diese Maßnahmen solle
sichergestellt werden, daß die Biogasanlage die
Geruchsemmisionsrichtlinie (GIRL) einhalte. Nach dieser Richtlinie
handele es sich um eine Anlage die in puncto Geruchsbelästigung
„irrelevant“ sei, da sie in weniger als zwei Prozent der
Jahresstunden Gerüche abgebe und damit genehmigungsfähig
sei. Um diese Irrelevanz nicht nur
theoretisch über die Auflagen zu
gewährleisten, werde mit Start des Betriebes ein
unabhängiger Gutachter die Anlage bewerten, so Udo Götz.
Gegebenenfalls würden zusätzliche Maßnahmen
eingefordert werden. An eine „Irrelevanz“ der Anlage
wollte Harald Schäfer (SPD) nicht glauben. Schon allein durch
die Öffnungszeiten zum Entleeren und Befüllen würden
die zwei Prozent überschritten, zumal nicht nur das Perkolat
sondern auch die Masse an sich stinke, egal ob es sich wie vorgesehen
lediglich um Rindermist und schnell nachwachsende Rohstoffe oder um
Bioabfall handele. Anton Schniertsauer
(FWG) gab ebenfalls seinen Bedenken Ausdruck und bekam von Udo Götz
zugesichert, daß schlimmstenfalls die Anlage stillgelegt würde.
Nicht nochmals Versuchskaninchen für eine Pilotanlage wollte
Karlheinz Schäfer (SPD) ebenso wenig spielen wie sein
Fraktionskollege Jürgen Heitz, der den „blumigen
Lettern und schönen Zahlen“ nicht traute und vom Bürgermeister
die Möglichkeiten, die Anlage zu verhindern, wissen wollte. Rein
rechtlich bestünden keine Möglichkeiten, da das Bauamt
sowie das Umweltamt mit den vorgestellten Auflagen
die Anlage genehmigt hätten. Meingold Merkel sah hier die
Position der CDU-Fraktion bestätigt, daß der Rat kein
Ermessensspielraum in seiner Entscheidung
habe. Gegen die Stimmen von Harald Schäfer und Jürgen Heitz
stimmte der Rat dem Antrag denn zu.
Einstimmig stimmte der Rat dem
Bebaungsplan „Tierklinik“ zu, der nur bei den Stellplätzen
vom ursprünglichen Plan abweicht. Statt im Norden, werden die
Stellpätze nun auf dem für den ursprünglich
vorgesehenen Rekonvaleszenzbau benötigten Geländeabschnitt
angelegt.
Unisono stimmte der Rat einer
Wiederbeschaffung von neun Ölsperren à zehn Metern Länge
zu. Die alten Sperren gingen bei einem Einsatz im Frühjahr 2004
verlustig. Wie Feuerwehrkommandant Kurt Schäfer im Vorfeld der
Sitzung berichtete, seien die Sperren beim Untergang eines mit 40 000
Litern Diesel beladenen Schwimmbaggers im elsäßischen
Kriegersee zur Eindämmung der Ölpest zum Einsatz gekommen.
Beim späteren Herausziehen durch den Kiesbergeigners seien neun
der zehn Sperren irreparabel beschädigt worden. Der Verlust sei
zwar von der Versicherung ersetzt worden, jedoch reiche der Betrag
nicht ganz für die Neuanschaffung aus.
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