Saukalt
hedds do ums Rothuus blose ...

Als
das grobgünstige Narrengericht über unfassbare und
unglaublichen Dingen zu Gericht saß, nachdem Bürgermeister
Peter Werler seines Amtes enthoben und durch fähigeres
Personal ersetzt worden war. Als „uneinsichtiger Wiederholungstäter“
hatte sich Bgm Werler wegen zahlreicher Vergehen zu verantworten.
So warf ihm Staatsanwalt Schneider vor, an der Prunksitzung
die eigens gebratenen Fleischkichle nicht verzehrt zu haben
und sich deswegen der ICC, um diese nicht verderben zu lassen,
selbst den Magen verdarb. Desweiteren wurde ihm vorgeworfen,
für zwei Neujahrsempfänge und für Rastatter respektive
Muggensturmer Verhältnisse verantwortlich zu sein. Neben
der vorsätzlichen Körperverletzung an dem ICC-Präsidenten
Bernd Hansmann hielt Ankläger Andreas Schneider dem Angeklagten
auch seine Flucht aus der Fasenachdshochburg Iffze Richtung
Australien vor. Rowdytum auf Iffezheims Straßen wurde
dem Bgm zur Last gelegt, der mit seinem Roller unerkannt durch
das Renndorf brettere. Um seinen Vorwurf, der Bürgermeister
umgehe den Gemeinderat, zu untermauern, führte die Anklage
die ohne Absprache mit Rat und Pächter im Landschaftsschutzgebiet
angelegte Eisfläche an und daß der Bürgermeister
dem Rat nicht einmal seine Ideen zum Jugendzentrum in der alten
Turnhalle oder zur Namensgebung der Iffzer Schulen preis gegeben
habe. Diesen Vorwurf wies der Angeklagte nicht zurück,
sondern bekräftigte, daß der Rat überhaupt nicht
gebraucht werde und ihn in der Umsetzung seiner Politik nur
ausbremse. Er werde die Kommunalwahl ausfallen lassen und ohne
dieses lästige Gremium regieren. Sein Verteidiger stellte
Beraterverträge mit dem ICC in Aussicht, womit ein Modell
mit landes- und bundesweiter Vorbildfunktion geschaffen werde.

Dies
machte das Maß für den vorsitzenden Richter Dr. hc
Hans Greß voll, der dem Bgm dazu verurteilte, umgehend
eine öffentliche Ratssitzung einzuberufen, in der die drängensten
Probleme der Renngemeinde, als da wären die Roßbollen
auf den Straßen, das Verkehrschaos im Oberwald und die
veraltete Ansage auf dem gemeindlichen Anrufbeantworter.
In
der Kürze der Zeit konnten keine vernünftigen Lösungen
erarbeitet werden, so daß das Gericht dem Angeklagten
Werler auferlegte, eines noch zu bennenden Samstages einen Anhänger
an seinen Roller zu spannen und die Renndörflichen Straßen
in Gänze von den Roßbollen zu befreien. Darüber
hinaus wurde ihm ein Hausnummernschild überreicht und er
angemahnt, dies alsbald an seinem nummernlosen Haus anzubringen.
Unn was mänge na was do fer ä Lied uff da automadisch
Plärkisch vumj Rothuus gepäbbard werd?
Glückselige Fasenachd!