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Gemeinderatssitzung
11. September 2000
Zu Beginn
der Sitzung gab Bürgermeister Otto Himpel die in der nicht öffentlichen
Sitzung vom 24.7.2000 gefaßten Beschlüsse bekannt. Der Internationale
Club hatte die Gemeinde Iffezheim von seinen Plänen des Neubaues der
Clubplatztribüne in Kenntnis gesetzt und der Gemeinderat beschloß,
dem Vorhaben wohlwollend und unterstützend zur Seite zu stehen. Diese
Unterstützung könnte selbst Grundstücksveränderungen
einschließen. Desweiteren wurde in der nicht öffentlichen Sitzung
mit dem Pferdemaler Klaus Philipp ein Vertrag zur künstlerischen Gestaltung
der am Ortseingang zu errichtenden Lärmschutzwand geschlossen.
Der
zweite Tagungsordnungspunkt befaßte sich mit der Änderung des
Bebauungsplanes „Gute Morgenmatt“. Der vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes standen keine öffentlichen und privaten Belange entgegen
und somit wurde die Änderung bei einer Enthaltung beschlossen.
Den
Zuschlag zur Sanierung des Flachdaches des Feuerwehrgerätehauses erhielt
die Iffezheimer Firma „Holzbau Schäfer“. Ihr Angebot zu 140 TDM erschien
dem Bauauschuß und dem Gemeinderat als das Beste unter den vier eingereichten.
Punkt
vier der Tagesordnung behandelte die Einführung des elektronischen
Grundbuches. Hier wies Bürgermeister Otto Himpel auf die besondere
Situation in Baden hin, wo die Grundbücher bei den Gemeinden lägen,
während diese in den anderen Bundesländern bei den Amtsgerichten
untergebracht wären. Der Verwaltungsaufwand der Gemeinde werde mit
DM 11,35 je Einwohner vom Land bezuschußt. Die Intention der Landesregierung
sei es, die Grundbücher an den Notariatsitzen oder bei Verwaltungsgemeinschaften
zu zentralisieren. Die Gemeinde Iffezheim will ihr Grundbuch jedoch mindestens
die weiteren zehn Jahre weiter selbst verwalten und die dafür notwendigen
Investitionen tätigen. Die Einführung des elektronischen Grundbuches
soll spätestens im Jahre 2002 anlaufen. Für die Ersterfassung
der Dokumente wird temporär zusätzliche Unterstützung benötigt
werden. Die Zuschüsse vom Land reichen derzeit für den Betrieb
des Grundbuchamtes in etwa aus. Die von der Gemeinde zu schließende
Deckungslücke wird als finanziell gerechtfertigter Dienst am Bürger
gesehen.
Zu
Diskussionen Anlaß gab die Behandlung des Bauantrages einer Wohnanlage
zu je sechs Reihenhäusern an der Badener Straße. Da die Bebauung
des Areals als Schallschutz im Sinne der Gemeinde liegt, wurden schon im
Jahr zuvor Ausnahmen vom Bebauungsplan genehmigt, von denen der Rat in
dieser Sitzung nicht noch weiter abrücken wollte. Zusätzlich
soll mit dem Bauträger nochmals über die ursprünglich im
Bebauungsplan vorgesehene begrünte Tiefgarage anstatt der im Bauplan
eingezeichneten Einzelgaragen verhandelt werden. Um die Angelegenheit für
den Bauherrn finanziell darstellbar zu machen, könnte die Gemeinde
ihm beim Grundstückspreis entgegenkommen.
Die
weiteren Baugesuche wurden aufgrund ihrer Konformität zu den Bebauungsplänen
abgenickt.
Als
achter Punkt stand die von der Gemeinde wegen der hohen Verbißschäden
gewollte Eigenjagd in der Geggenau. Leider stehen dem Ansinnen der Gemeinde
das Jagdrecht entgegen, welches für eine Eigenjagd ein zusammenhängendes
Gebiet von mindestens 75 ha fordert. Die Gewanne Pfaffenwerr und Klosterlehle
sind jedoch per Jagdausgliederungsvertrag an Rastatt gegangen und somit
hat die zur Debatte gestandene Fläche nur eine Größe von
61,6 ha und darf nicht in Eigenjagd geführt werden. Der Gemeinderat
beschloß daher die Geggenau in den bis 2004 laufenden Jagdausgliederungsvertrag
mit aufzunehmen und mit dem Auslaufen dieses Vertrages die Jagdbezirke
neu zu ordnen, damit dann das Ziel der Eigenjagd verwirklicht werden kann.
Hierzu wird es dann auch notwendig sein, mit den privaten Grundstückseigentümern
Jagdgenossenschaften zu bilden.
Die
Kleingartenanlage am „Plohn“ entwickelte bis dato nicht die erwünschte
Zugkraft. Der als „Vermarkter“ zuständige Kleingartenverband Karlsruhe
wollte daher eine Satzungsänderung erreichen, welche auch Ortsfremden
den Zugang zu der Anlage ermöglichen soll. Aus den Reihen des Gemeinderates
kam Kritik ob der ungenügenden Informationspolitik und Werbung der
Verbandes auf. Kaum Jemand im Ort wüßte etwas von der Anlage.
Der Rat beschloß dem Antrag auf Satzungsänderung nicht stattzugeben,
statt dessen den Verband zur Offenlegung der Mitgliedersituation in Iffezheim
und zur Abhaltung einer Informationsveranstaltung in der Anlage aufzufordern.
Der
Finanzbericht des Bürgermeisters förderte Erfreuliches zu Tage:
entgegen den Annahmen vor vier Monaten könne nun, zum Teil aufgrund
von Rückforderungen im Rahmen von Steuerprüfungen, doch mit einem
Gewerbesteueraufkommen von drei Millionen Mark gerechnet werden. Ob diese
Summe wegen der gesetzlichen Änderungen weiterhin erreicht werden
könne, sei abzuwarten.
Der
Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsausschuß (GPA) attestierte
der Gemeindeverwaltung im Großen und Ganzen ein korrektes Finanzgebahren.
Gerügt wurden die zu niedrigen Zinsen bei den von der Gemeindekasse
an die Eigenbetriebe - Wasserversorgung, Festhalle etc. - vergebenen Kredite.
Diese werden jeweils zu dem am Jahresanfang gültigen Diskontsatzes
der Zentralbank, zuletzt 2,5%, vergeben. Laut GPA müsse die Gemeinde
jedoch den marktüblichen Zins, derzeit 5,5%, fordern, was jedoch zu
höheren Gebühren führen würde. Bürgermeister Himpel
verteidigte die Vorgehensweise der Gemeinde, denn schließlich solle
auch der Bürger etwas davon haben, wenn seine Gemeinde keine Schulden
habe.
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